Wie rechne ich ab?
Mandant war zur Beratung wegen eines Bußgeldbescheides in Höhe von € 150,00 in der Kanzlei. Nach der Beratung hat er Bußgeldbescheid beglichen. Es gab keinen Schriftverkehr.
Kostendeckung von RS liegt vor.
Rechne ich eine Grundgebühr nach 5100 RVG ab?
Beratung bei einem Bußgeldbescheid
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Mädels ich brauche HILFE!
Folgender Sachverhalt:
Wir vertreten den Beklagten außergeichtlich, im Mahnverfahren und im streitigen Verfahren.
Kläger beantragt selber Mahnbescheid, wir legen Widerpsruch ein. Kläger nimmt sich einen Anwalt und macht beim AG die HF, ohne Geschäftsgebühr oder sonstiges, geltend. Es wird ein Vergleich geschlossen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, die für den Vergleich werden gegeneinander aufgehoben! In der Kostenfestsetzung macht der Anwalt vom Kläger jetzt die 3100 (ohne Anrechnung), 3104 geltend. Kann ich mich troztdem irgendwo auf eine Anrechnung berufen???
Folgender Sachverhalt:
Wir vertreten den Beklagten außergeichtlich, im Mahnverfahren und im streitigen Verfahren.
Kläger beantragt selber Mahnbescheid, wir legen Widerpsruch ein. Kläger nimmt sich einen Anwalt und macht beim AG die HF, ohne Geschäftsgebühr oder sonstiges, geltend. Es wird ein Vergleich geschlossen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, die für den Vergleich werden gegeneinander aufgehoben! In der Kostenfestsetzung macht der Anwalt vom Kläger jetzt die 3100 (ohne Anrechnung), 3104 geltend. Kann ich mich troztdem irgendwo auf eine Anrechnung berufen???
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Da es eine Beratung war, würde ich auch eine Beratung nach § 34 RVG abrechnen.BärbelBW hat geschrieben:Wie rechne ich ab?
Mandant war zur Beratung wegen eines Bußgeldbescheides in Höhe von € 150,00 in der Kanzlei. Nach der Beratung hat er Bußgeldbescheid beglichen. Es gab keinen Schriftverkehr.
Kostendeckung von RS liegt vor.
Rechne ich eine Grundgebühr nach 5100 RVG ab?
Das hat äh was mit der Beratung vom Bußgelbescheid zu tun?!XLadyX hat geschrieben:Mädels ich brauche HILFE!
Folgender Sachverhalt:
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Kläger beantragt selber Mahnbescheid, wir legen Widerpsruch ein. Kläger nimmt sich einen Anwalt und macht beim AG die HF, ohne Geschäftsgebühr oder sonstiges, geltend. Es wird ein Vergleich geschlossen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, die für den Vergleich werden gegeneinander aufgehoben! In der Kostenfestsetzung macht der Anwalt vom Kläger jetzt die 3100 (ohne Anrechnung), 3104 geltend. Kann ich mich troztdem irgendwo auf eine Anrechnung berufen???
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