Hallo,
kann mir irgendjemand weiterhelfen???
Unser Mandant wurde zur Zahlung von ungedeckten Heimkosten seiner Mutter vom Bezirk aufgefordert. Waren bereits außergerichtlich tätig und nun soll Widerspruch gegen Überleitungsbescheid eingelegt werden.
Was rechne ich für die bisherige außergerichtliche Tätigkeit ab? In welchen Personenkreis fällt denn unser Mandant? Nicht in §183 oder???
Vielen Dank im Voraus
Geschäftsgebühr(en) im Verwaltung-/Sozialrecht
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Vorliegend werden die Gebühren nach Streitwert berechnet, da der Auftraggeber nicht zu den in § 183 SGG genannten Personen gehört.
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