Kostenfestsetzung Verwaltungsgerichtsverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Andy66
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#1

16.04.2015, 08:22

Hallo meine Lieben,

wir haben in einem Verwaltungsgerichtsverfahren zum größten Teil gewonnen, wegen der Kosten wurde eine Quote (zu unseren Gunsten) ausgesprochen. Wir haben einen Kostenausgleichsantrag gestellt, jetzt kam vom Gericht die Kopie eines Schreibens an den Gegner (Stellungnahme zum KFA, eigene Kosten bekanntgeben wg. Ausgleich). Soweit klar, das kenn ich vom Zivilverfahren.

Aber: Wir sollen uns äußern, falls eine direkte Ausgleichung mit der Gegenseite bzw. ein Verzicht auf eine förmliche Festsetzung nicht möglich sei. :?:

Auf der Gegenseite war nur die Landesanwaltschaft als Prozessvertreter tätig. Welche Kosten könnten die zum Ausgleich anmelden - rechnen die nach RVG ab? :?:

:augenreib

Soll ich jetzt die Landesanwaltschaft oder das verklagte Landratsamt anschreiben und fragen, wie sie's denn gerne hätten?

Bin für jede Erleuchtung dankbar.

Viele Grüße, Andy
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

16.04.2015, 10:19

Ich würde die Landesanwaltschaft anschreiben, denen Eure Kosten mitteilen und bitten (oder auffordern), die Kosten entsprechend der Quote und somit einen Betrag von X € bis zum .... zu zahlen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Andy66
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#3

17.04.2015, 08:06

Na, dann probier ich es mal. Versuch macht kluch ...
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Andy66
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#4

17.04.2015, 08:06

Na, dann probier ich es mal. Versuch macht kluch ...
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