DRINGEND Abrechnung Einstw. Verfverfahren
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 190
- Registriert: 12.09.2014, 12:57
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Dresden
Bei dem Abgleich ziehst du nicht die eine Gebühr von der anderen ab.
Du rechnest die beiden einzelnen Gebühren zusammen, also die 1,0 EG (1,3 VerfG) und die 1,5 EG (0,8 VerfG).
Dann musst du schauen, welche Höhe die höchste Gebühr aus dem Gesamtstreitwert (also 1.730,00 € + 6000,00 €) ist.
Und die beiden addierten Beträge dürfen nicht höher sein, als die 1,5 EG (1,3 VerfG) aus dem SW 7.730,00 €.
Ist die Summe höher, darfst du nur die Obergrenze aus § 15 III RVG berechnen.
Heißt in deinem Fall:
1,3 VerfG (1.730,00) -> 195,00 €
0,8 VerfG (6.000,00) -> 283,20 €
ergibt bei mir -> 478,20 €
Obergrenze:
1,3 VerfG (7.730,00) -> 592,80 €
Der Gebührenbetrag der beiden einzelnen Gebühren ist zusammen also nicht höhe als die Obergrenze, du berechnest also 478,20 €. Wäre der Betrag der einzelnen Gebühren oben höher als die 592,80 €, dürftest du lediglich die 582,80 € in Ansatz bringen.
Und das gleiche Spiel machst du dann auch mit der Einigungsgebühr, nur eben mit den entsprechend geänderten Gebührensätzen.
Ich hoffe, das war jetzt einigermaßen verständlich
Du rechnest die beiden einzelnen Gebühren zusammen, also die 1,0 EG (1,3 VerfG) und die 1,5 EG (0,8 VerfG).
Dann musst du schauen, welche Höhe die höchste Gebühr aus dem Gesamtstreitwert (also 1.730,00 € + 6000,00 €) ist.
Und die beiden addierten Beträge dürfen nicht höher sein, als die 1,5 EG (1,3 VerfG) aus dem SW 7.730,00 €.
Ist die Summe höher, darfst du nur die Obergrenze aus § 15 III RVG berechnen.
Heißt in deinem Fall:
1,3 VerfG (1.730,00) -> 195,00 €
0,8 VerfG (6.000,00) -> 283,20 €
ergibt bei mir -> 478,20 €
Obergrenze:
1,3 VerfG (7.730,00) -> 592,80 €
Der Gebührenbetrag der beiden einzelnen Gebühren ist zusammen also nicht höhe als die Obergrenze, du berechnest also 478,20 €. Wäre der Betrag der einzelnen Gebühren oben höher als die 592,80 €, dürftest du lediglich die 582,80 € in Ansatz bringen.
Und das gleiche Spiel machst du dann auch mit der Einigungsgebühr, nur eben mit den entsprechend geänderten Gebührensätzen.
Ich hoffe, das war jetzt einigermaßen verständlich
Jetzt hab ich noch eine kurze Frage. Gegenüber der RSV können wir nur die Gebühr für das einstweilige Verfahren abrechnen.
Gegenüber der Mdt. sollen ja die Geb. für den Urlaubsabgleich (aus den 6.000) berechnet werden.
Warum ziehe ich den Betrag der RS von dem Betrag der Mdt am Schluss ab?
Cheffe meint, dass die eine Sache nichts mit der anderen zu tun hat.
Gegenüber der Mdt. sollen ja die Geb. für den Urlaubsabgleich (aus den 6.000) berechnet werden.
Warum ziehe ich den Betrag der RS von dem Betrag der Mdt am Schluss ab?
Cheffe meint, dass die eine Sache nichts mit der anderen zu tun hat.
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Es ist doch alles in einem Verfahren gelaufen, oder? Wenn ja, kannst du nur eine Gesamtabrechnung machen. Die RSV hat nur die Gebühren zu tragen, welche von der Deckungszusage umfaßt sind.
I.Ü. kannst du nicht zwei Rechnungen machen. Du erstellst die Gesamtrechnung. Eine Kopie hiervon erhält die RSV mit dem Hinweis, dass diese auf Grund der erteilten DZ XX Euro zu zahlen hat und das Original bekommt die Mandantin mit der Bitte um Ausgleich des nicht von der RSV zu tragenden Betrages in Höhe von YY Euro.
I.Ü. kannst du nicht zwei Rechnungen machen. Du erstellst die Gesamtrechnung. Eine Kopie hiervon erhält die RSV mit dem Hinweis, dass diese auf Grund der erteilten DZ XX Euro zu zahlen hat und das Original bekommt die Mandantin mit der Bitte um Ausgleich des nicht von der RSV zu tragenden Betrages in Höhe von YY Euro.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Ja so sehe ich das auch....zuerst wurde eben die einstweilige Verfügung beantragt und heute war nun die Verhandlung. Er möchte nun versuchen, dass die RSV alles übernimmt. Ansonsten hätte ich es auch so gemacht wie du oben geschrieben hast....aber er meint das sei falsch und eben zwei getrennte Sachen.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 190
- Registriert: 12.09.2014, 12:57
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Dresden
Ein Hinweis könnte das Gerichtsaktenzeichen sein. Wenn du da zwei unterschiedliche hast, dann sind es zwei Verfahren, ansonsten ist es nur eins
Aaaaalso, gerade nachgehakt bei Cheffe....es ist nur ein gerichtliches AZ vorhanden. Also ein Vorgang.
Habe nun auch die Infobekommen, dass alles über die RSV abzuwickeln ist bis eben auf die SB.
Dann bleibt es doch bei der Berechnung - nur dass ich am Schluss nicht den RSV Betrag von der MDT abziehe oder?
Habe nun auch die Infobekommen, dass alles über die RSV abzuwickeln ist bis eben auf die SB.
Dann bleibt es doch bei der Berechnung - nur dass ich am Schluss nicht den RSV Betrag von der MDT abziehe oder?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Komplettrechnung an Mandantin mit der Bitte um Ausgleich der SB, Kopie an RSV und um Überweisung des Rechnungsbetrages abzüglich der SB bitten.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 190
- Registriert: 12.09.2014, 12:57
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Dresden