Streitwertfestsetzung Arbeitsrecht und Abrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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claudiwitten
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#1

13.04.2015, 13:07

Hallo,

ich habe folgendes Problem.

Arbeitsrechtssache. Klage, Klagerweiterung und dann Vergleich. Sodann Streitwertbeschluss. Der sieht wie folgt aus:

€ 22.000,00 für das Verfahren bis zur Klagerweiterung vom 15.01.2015
€ 33.000,00 für das Verfahren ab 15.01.2015
€ 33.000,00 für den Vergleich.

Eine solche Streitwertfestsetzung habe ich noch nie gesehen. Wie rechne ich das ab?

Lg
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Liesel
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#2

13.04.2015, 13:15

Bitte zunächst Dein Profil hinsichtlich Deiner Tätigkeit ergänzen. Sonst darf Dir niemand antworten.
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#3

13.04.2015, 13:18

Vielen Dank für den Hinweis. Habe ich erledigt.
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#4

13.04.2015, 13:21

Mach doch bitte mal einen Vorschlag für die Abrechnung, damit man drüber diskutieren kann. Einen Tipp schonmal: Die VG entsteht immer aus dem höchsten Wert, der während Euer Tätigkeit rechtshängig war.
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#5

13.04.2015, 13:24

Ok. Wenn das so ist, würde ich dann eine 1,3 VG auf Wert: € 33.000,00 nehmen und eine 1,0 EG auf € 33.000,00. Terminsgebühr ist nicht angefallen.
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#6

13.04.2015, 13:28

Wieso keine TG? Wie wurde denn der Vergleich geschlossen?
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#7

13.04.2015, 13:32

Die Gebühr entsteht auch, wenn der RA mit der Gegenseite bspw. telefoniert, um eine Einigung beizuführen.
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#8

13.04.2015, 13:33

Nachdem ein SW für den Vergleich festgesetzt wurde, ist ja wohl der Vergleich auch - zumindest - gerichtlich protokolliert worden. Daher schon TG.
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#9

13.04.2015, 13:47

Ja. Gerichtlich protokolliert wurde der Vergleich.

Also muss die Rechnung wie folgt aussehen??

1,3 VG aus € 33.000,00
1,2 TG aus € 33.000,00
1,0 Einigungsgebür aus € 33.000,00

Und wo steht, dass man den höhreren Wert nimmt? Es ist ja bis zum 15.01.2015 ein Wert für die Klage auf € 22.000,00 angesetzt. Das war ja der wichtigste Teil meiner Frage.

Lg
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#10

13.04.2015, 14:33

Die gesonderte Festsetzung wird üblicherweise getroffen für den Fall, dass Gebühren ausschließlich aus dem geringeren Wert angefallen sind.
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