Hallo zusammen!
Ich bin mal wieder überfordert und finde mit der Suche auch nix. Mein Chef hat bei Gericht eine einstweilige Verfügung (Unterlassung) gegen zwei Gegner beantragt, die auch erlassen wurde und von uns per Gerichtsvollzieher jedem Gegner einzeln zugestellt wurde. Abschlussschreiben sind von beiden Gegnern eingegangen, jetzt soll ich für das Verfahren einen KFA schreiben. In der eV steht nur drin "die Kosten des Verfahrens werden den Antragsgegnerinnen auferlegt" und dann noch der Streitwert.
Erste Frage: Schreibe ich da einen ganz normalen KFA für den gesamten Streitwert, also 1,3 VG + PTE + GV-Kosten? Oder muss ich vorher noch eine Kostenquotelung oder irgendwas beantragen, welcher Gegner da was bezahlt? Oder macht das Gericht das bei der Kostenfestsetzung selber? Irgendwie erscheint mir das komisch...
KFA für eV mit mehreren Gegnern
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Du machst einen ganz normalen KFA, wobei die GV-Kosten da nichts zu suchen haben. Das sind keine Verfahrenskosten. Aufteilen, sofern erforderlich, wird das Gericht das. Das ist nicht Deine Aufgabe.
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Ich glaub, ich denke einfach manchmal zu kompliziert...
Die GV-Kosten kann man nicht mit festsetzen? Ups. Ich hatte vor zwei Jahren oder so schon mal einen KFA für eine eV hier liegen, hatte damals viel hier im Forum rumgelesen, die einen schreiben sie in den Antrag mit rein, die anderen nicht. Ich hatte mich dann für reinschreiben entschieden, und sie sind auch ohne Murren mit festgesetzt worden...
Die GV-Kosten kann man nicht mit festsetzen? Ups. Ich hatte vor zwei Jahren oder so schon mal einen KFA für eine eV hier liegen, hatte damals viel hier im Forum rumgelesen, die einen schreiben sie in den Antrag mit rein, die anderen nicht. Ich hatte mich dann für reinschreiben entschieden, und sie sind auch ohne Murren mit festgesetzt worden...
Ich habe mir antrainiert, die Dinge gelassener zu sehen. Ich werfe meine Axt nun entspannt und schweigend.
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Doch.vinya hat geschrieben:Die GV-Kosten kann man nicht mit festsetzen?
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Drei Ärzte, fünf Meinungen...Liesel hat geschrieben:Doch.vinya hat geschrieben:Die GV-Kosten kann man nicht mit festsetzen?
Noch eine Frage (nicht hauen bitte...) : Die zwei Gegner haben jeweils vorher eine Abmahnung bekommen, die dort geforderten Anwaltsgebühren aber nicht gezahlt. Muss ich die GG auf die VG im KFA anrechnen?
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Da war ich schon, ich hab auch den Kommentar dazu durchgelesen. Ich hab's aber nicht richtig verstanden bzw. die Antwort nicht gefunden... Ich bin nicht so firm in Kostenrechnung und Gesetzestexten, für mich ist das immer alles so ein bisschen um die Ecke gedacht und geschrieben...Liesel hat geschrieben:15a RVG
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Da ich nicht davon ausgehe, dass die GG im EV-Verfahren geltend gemacht und tituliert wurde, ist die auch nicht anzurechnen. Bezahlt hat die Gegenseite ja nicht.
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Ja, so dachte ich mir das auch, nachdem ich den § 15a durchgelesen hatte. War mir aber eben nicht sicher...
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