Hebegebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Giesi085
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#11

23.03.2015, 16:32

Hallo zusammen, ich denke, dass meine Frage hier auch rein passt: Anderer Sachverhalt, aber es geht auch um die Hebegebühr.
Falls es nicht hier reinpasst, bitte ich um einen kleinen Hinweis.

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen...
Es geht um eine Verkehrsangelegenheit
- Meine Kollegin schrieb als erstes die gegn. Versicherung per Fax unter der Nr. 555-444 [das ist die Nr. von dem SV der Versicherung, der auch unter der Anschrift der Versicherung zu erreichen ist] an, in Kurzform: Vertretungsanzeige nebst Vollmacht, Unfalldarstellung, Zahlungen auf das Konto des Mdt mit Hinweis Zahlungen über uns die Hebegebühr auslösen würden, Abtretungsanzeige der Werkstatt beigefügt (weil die schon vor Reparaturrechnung vorlag), mit Bezifferung der Höhe des Schadens kommen wir auf Angelegenheit zurück.
-Ich schrieb als zweites an die gegn. Versicherung per Fax unter der richtigen Faxnummer 0438555-3789: Bezugnahme auf das Schreiben meiner Kollegin, Übermittlung Gutachten und Zahlungsfrist

Die Versicherung zahlte an uns den geforderten Betrag, wir haben dies an den Mdt weitergeleitet. Sache abgeschlossen
Ich rechne mit der Versicherung ab:
Geschäftsgebühr
Hebegebühr
7002 + 7008

Die will die Versicherung die Hebegebühr nicht zahlen, weil unser 1. Schreiben denen nicht vorlag.
Ich schrieb der Versicherung, dass ich in meinem 2. Schreiben ja auf das 1. Schreiben Bezug genommen habe und fügte das 1. Schreiben und auch den Sendebericht bei und bat um Erstattung der Hebegebühr
Jetzt schreibt mir die Versicherung: Ihr 1. Schreiben haben wir erstmals erhalten, sie hätten das 1. Schreiben ja telefonisch angefordert, aber das wäre nie nachgesandt worden.

Habt ihr eine wunderschöne Antwort parat?
Mein Gedankengang war schon so, dass die eigentlich schon gar nicht an uns hätten zahlen dürfen, da denen ja gar keine Vollmacht von uns vorlag, oder?
Wie kann ich noch argumentieren, denn ich glaube, dass die telefonische Anforderung nur ein Vorwand ist. Das ist eine Versicherung, die NIE anruft!

P.S. Die Faxnr. sind erfunden ;)
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Pepples
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#12

23.03.2015, 16:34

Hallo Giesi085 :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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#13

23.03.2015, 16:35

Softwareumstellung, habe ich gerade auch gemerkt ;)
LG
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#14

24.03.2015, 16:24

Hallo? Jemand eine Idee?
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Soenny
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#15

24.03.2015, 18:17

Was hat der Sachverständige damit zu tun, selbst wenn er der SV der HV ist? Da dürfte der Haken liegen. Meiner Meinung nach hat die Versicherung Recht, wenn sie schreibt, daß sie vor dem zweiten Schreiben keine Schadensmeldung von euch erhalten hat.

Schreib mal bitte die genauen Daten, also wann 1. Schreiben, wann 2. Schreiben, wann Zahlung ;)
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#16

25.03.2015, 15:56

Meine Kollegin hat ja versehentlich die Faxnr des SV genommen statt die der HV. Selbstverständlich hat der SV nichts mit der Abwicklung zu tun, wie gesagt ein Versehen meiner Kollegin.

1. Schreiben: 15.09.2014
2. Schreiben: 22.09.2014
Zhlg des Schadens 25.02.2015
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#17

25.03.2015, 17:33

2. Schreiben: 22.09.2014
Zhlg des Schadens 25.02.2015
Bei dem Zeitablauf würde ich zunächst sagen, daß die HV zahlen muß, aaaaber da ihr mit dem zweiten Schreiben das erste Schreiben nicht nochmals beigefügt hat und "nur" Bezug genommen hat, würde ich die Hebegebühr abhaken.
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#18

31.03.2015, 11:22

[quote="Giesi085"]
Mein Gedankengang war schon so, dass die eigentlich schon gar nicht an uns hätten zahlen dürfen, da denen ja gar keine Vollmacht von uns vorlag, oder?
quote]

Und was ist mit der Argumentation?
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#19

31.03.2015, 13:41

Wohin soll denn die Versicherung sonst zahlen, wenn Ihr mit Frist zur Zahlung auffordert und denen als einziges Euer Geschäftskonto bekannt ist? Die Versicherung darf die Zahlung von der Vollmachtsvorlage abhängig machen, aber das muss sie nicht.

Für mich sieht es so aus, als versucht Ihr im Nachhinein, Euren Bürofehler (Fax an den falschen Adressaten) zu heilen. Das aber wird nicht funktionieren. Ich würde das abhaken. Um wieviel kann es schon auch gehen, bei ner Hebegebühr, paar EUR fuffzich?
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#20

13.04.2015, 09:06

Adora Belle hat geschrieben:Wohin soll denn die Versicherung sonst zahlen, wenn Ihr mit Frist zur Zahlung auffordert und denen als einziges Euer Geschäftskonto bekannt ist? Die Versicherung darf die Zahlung von der Vollmachtsvorlage abhängig machen, aber das muss sie nicht.
Danke für die Rückmeldung, das hat mir geholfen. Ich bin mir nicht sicher gewesen, ob die Versicherung die Zahlung abhängig von einer Vollmachtsvorlage machen muss.

Mag sein, dass es so aussieht, ich wollte nur alles ausschließen und grundsätzlich das mit der Vollmacht geklärt haben.

Wir reden von Euro 500,-, für mich sind das nicht "paar EUR fuffzich" ;)
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