Falls es nicht hier reinpasst, bitte ich um einen kleinen Hinweis.
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen...
Es geht um eine Verkehrsangelegenheit
- Meine Kollegin schrieb als erstes die gegn. Versicherung per Fax unter der Nr. 555-444 [das ist die Nr. von dem SV der Versicherung, der auch unter der Anschrift der Versicherung zu erreichen ist] an, in Kurzform: Vertretungsanzeige nebst Vollmacht, Unfalldarstellung, Zahlungen auf das Konto des Mdt mit Hinweis Zahlungen über uns die Hebegebühr auslösen würden, Abtretungsanzeige der Werkstatt beigefügt (weil die schon vor Reparaturrechnung vorlag), mit Bezifferung der Höhe des Schadens kommen wir auf Angelegenheit zurück.
-Ich schrieb als zweites an die gegn. Versicherung per Fax unter der richtigen Faxnummer 0438555-3789: Bezugnahme auf das Schreiben meiner Kollegin, Übermittlung Gutachten und Zahlungsfrist
Die Versicherung zahlte an uns den geforderten Betrag, wir haben dies an den Mdt weitergeleitet. Sache abgeschlossen
Ich rechne mit der Versicherung ab:
Geschäftsgebühr
Hebegebühr
7002 + 7008
Die will die Versicherung die Hebegebühr nicht zahlen, weil unser 1. Schreiben denen nicht vorlag.
Ich schrieb der Versicherung, dass ich in meinem 2. Schreiben ja auf das 1. Schreiben Bezug genommen habe und fügte das 1. Schreiben und auch den Sendebericht bei und bat um Erstattung der Hebegebühr
Jetzt schreibt mir die Versicherung: Ihr 1. Schreiben haben wir erstmals erhalten, sie hätten das 1. Schreiben ja telefonisch angefordert, aber das wäre nie nachgesandt worden.
Habt ihr eine wunderschöne Antwort parat?
Mein Gedankengang war schon so, dass die eigentlich schon gar nicht an uns hätten zahlen dürfen, da denen ja gar keine Vollmacht von uns vorlag, oder?
Wie kann ich noch argumentieren, denn ich glaube, dass die telefonische Anforderung nur ein Vorwand ist. Das ist eine Versicherung, die NIE anruft!
P.S. Die Faxnr. sind erfunden
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)