Chef hatte ein schriftliches Vorverfahren, wo wir den Beklagten vertreten haben. Wir haben nach einer Zeit anerkannt. Dann hat Chef dem Mandanten gesagt, der soll bitte mit der Zahlung warten, bis geklärt ist, wer die Kosten des Verfahrens trägt. Nun hat der Mandant nicht gehört und an die Gegenseite gezahlt
![Patsch :patsch](./images/smilies/patsch.gif)
Chef steht jetzt da und überlegt, was wir abrechnen können, da der Kläger die Kosten tragen muss - zum Glück...
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Ich würde sagen
1,3 Verfahrensgebühr
und
1,2 Terminsgebühr wegen Anerkenntnis,
Auslagen und Mehrwertsteuer.
Chef kommt jetzt aber und sagt, was ist denn mit der Erledigung des Verfahrens. Wir haben kein Anerkenntnisurteil aufgrund von zu schneller Zahlung des Mandanten und nur die Erklärung über die Erledigung des Verfahrens. Können wir da nicht eine Erledigungsgebühr fordern zusätzlich?
Hatte jemand schonmal so einen ähnlichen Fall und kann mir helfen? Ich hab schon das halbe Internet durchforstet und finde nix, ob man die Erledigungsgebühr zusätzlich fordern kann oder entweder oder, oder nur außergerichtlich Erledigungsgebühr...
![Traurig :sad:](./images/smilies/icon_sad.gif)
Schönen Freitag, den 13.
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Lieben Gruß T