TG?
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 62
- Registriert: 28.01.2014, 09:05
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Wir haben MB gegen Schu beantragt und sodann den VB. Gegen den VB hat der Schu Einspruch eingelegt. GT wurde bestimmt. Ca. 3 Wochen vor dem Termin erkennt die Schu die Forderung an. Termin wird aufgehoben. Wir stellen Kostenantrag. Dieser ergeht per Beschluss. Also nehme ich beim Kostenfestsetzungsantrag keine TG? Beschluss geht ja nur, dass der Schu die weiteren Kosten zu tragen hat (und VB aufrecht ist). Oder doch TG da er ja anerkannt hat?
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Beim Anerkenntnis gibt es eine TG. Warum das Gericht hier kein Anerkenntnisurteil erlassen hat, weiß ich nicht. Ich würde die TG abrechnen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2368
- Registriert: 27.02.2014, 14:14
- Beruf: RA-Fachangestellte
Für das Anerkenntnis bekommst Du eine 1,2 Terminsgebühr.
Gruß
Hühnerhaufen
Gruß
Hühnerhaufen
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 62
- Registriert: 28.01.2014, 09:05
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Danke sehr! Ich war und bin trotzdem irritiert. Nehme die TG mit rein
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Seid ihr euch da so sicher? Gibt es für das Anerkenntnis oder für das Anerkenntnis-URTEIL (§ 307 ZPO) die TG?
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Was soll denn hier für ein Anerkenntnisurteil ergehen, wenn bereits ein VB existiert? Der Beklagte hätte nicht anerkennen, sondern den Einspruch zurücknehmen müssen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Pisten_huhn83
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 585
- Registriert: 10.02.2010, 13:33
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Kassel
Sehe ich auch so. Ich denke, da gibt es keine TG.
Liebe Grüße
das Pisten-huhn
das Pisten-huhn