Hey Ihr lieben,
stehe auf der Leitung....ArbR-Verfahren
Wir haben Klage eingereicht ( Kündigungsschutzklage) , GT-Termin anberaumt es wurde sich aber sodann gem. § 278 Abs. 6 ZPO verglichen auf ,
1- Arbeitsverhältnis findet ende zum ...
2. Bekl. zahlt an Kläger für den Verlust seines sozialen Bestitzstandes eine Abfindung v. 2000 €.
GT-wurde natürlich aufgehoben.
Es gibt keine Streitwertfestsetzung
Nehme ich nun für die VG & TG ( 3x das Bruttogehalt ) und für die 1003 die 2000 €
oder für alle Gebühren die 2000 €.
Danke
Arbeitsrechtliche Abrechnung
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Für alle Gebühren dreimonatiges Bruttogehalt.
Notfalls Festsetzung beantragen.
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LEBE DEN MOMENT
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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