Arbeitsrechtliche Abrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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dasydasy
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#1

10.03.2015, 16:42

Hey Ihr lieben,

stehe auf der Leitung....ArbR-Verfahren
Wir haben Klage eingereicht ( Kündigungsschutzklage) , GT-Termin anberaumt es wurde sich aber sodann gem. § 278 Abs. 6 ZPO verglichen auf ,
1- Arbeitsverhältnis findet ende zum ...
2. Bekl. zahlt an Kläger für den Verlust seines sozialen Bestitzstandes eine Abfindung v. 2000 €.
GT-wurde natürlich aufgehoben.

Es gibt keine Streitwertfestsetzung :(
Nehme ich nun für die VG & TG ( 3x das Bruttogehalt ) und für die 1003 die 2000 €
oder für alle Gebühren die 2000 €.

Danke
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Liesel
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#2

10.03.2015, 16:44

Für alle Gebühren dreimonatiges Bruttogehalt.

Notfalls Festsetzung beantragen.
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dasydasy
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#3

10.03.2015, 17:17

Hmmm, ich habe mal eine Festsetzung beantragt. Ich danke Dir für deine Auskunft.
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