Hey Ihr lieben,
habe ein Problem wie ich abrechne weiß ich, nur nicht wo . Eigentl. immer das I. instanzliche Gericht, aaaaber habe gerade eine VKH-Bewilligung für die Beschwerde des OLGs gesehen. Wo rechne ich nun das Beschwerdeverfahren ab?
Danke
VKH-Abrechnung Beschwerdeverfahren
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Die Bewilligung erfolgt immer durch das für den jeweiligen Verfahrensabschnitt zuständige Gericht.
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