habe beim Durchstöbern des Forums leider nicht das Passende gefunden.
Mandatserteilung im Juni 2013, Klageeinreichung nebst Antrag auf PKH im Juli 2013. Sozialgericht weist darauf hin, dass erst PKH entschieden wird, bevor die Klage rechtshängig werden kann.
PKH-Beschluss erst im August 2013, Richter schlägt Antrag auf Einsetzung in den vorherigen Stand vor. Den stellen wir und wir reichen die Klage nochmal ein.
Klage wurde jetzt abgewiesen, nur so nebenbei.
Rechne ich nach altem oder neuem RVG ab? Ich bin so unsicher. Meine Meinung wäre, nach altem RVG, da der Auftrag für die Klage ja vor dem 01.08.2013 war. Aber wenn ja, wo finde ich das "schriftlich". Mein Chef will immer alles schwarz auf weiß von mir, vertraut mir da nicht.
Könnt Ihr mir helfen?
Ich sage schon mal
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Bubi