Arbeitsrecht KFA: Berufung mit Mehrwert
- Liesel
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Aber der Vergleich wurde doch im Berufungsverfahren geschlossen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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Wie jojo dachte ich ja auch...
Ja, wurde im Berufungsverfahren geschlossen, aber sind halt andere Verfahren, die noch in der I. Instanz stecken aber einfach mal mitverglichen wurden...ach manno, ist das kompliziert^^
Ja, wurde im Berufungsverfahren geschlossen, aber sind halt andere Verfahren, die noch in der I. Instanz stecken aber einfach mal mitverglichen wurden...ach manno, ist das kompliziert^^
- jojo
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VV 104: Über den GEGENSTAND ist ein Berufungsverfahren anhängig: Und das ist nur bei der eigentlichen Sache der Fall, nicht bei den I. Instanzlichen Verfahren. Anders ausgedrückt: Es kommt drauf an, wo dat anhängig ist, nicht wo der Vergleich geschlossen wird.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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- Liesel
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Dann deiner Meinung nach dann
1,3 EG aus dem Berufungwert
1,0 EG aus dem Mehrwert abzügl. Zeugnis
1,5 EG aus dem Wert Zeugnis
15 III
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- jojo
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Yep !
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Und noch blöde Frage:
Wenns durch mehrere Instanzen geht, welchen Gericht stellt die Gerichtskostenrechnung für alles? das erstinstanzliche oder jedes Instanzgericht extra?
(Sorry für die doofe Frage, aber ich mache seit längerem nur Arbeitsrecht und da vergleicht man sich ja meistens oder geht nicht in Berufung)...
Wenns durch mehrere Instanzen geht, welchen Gericht stellt die Gerichtskostenrechnung für alles? das erstinstanzliche oder jedes Instanzgericht extra?
(Sorry für die doofe Frage, aber ich mache seit längerem nur Arbeitsrecht und da vergleicht man sich ja meistens oder geht nicht in Berufung)...
- jojo
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Jedes Gericht für sich, wobei aufgrund des Vergleichs nur Auslagen entstanden sein dürften.
Achtung: GGf sind hier die gezahlten Gerichtskosten der I. Instanz zur Ausgleichung anzumelden.
Achtung: GGf sind hier die gezahlten Gerichtskosten der I. Instanz zur Ausgleichung anzumelden.
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Danke für Deine Antwort.
Bezog sich auf eine andere Sache, die über mehrere Instanzen ging und durch Urteil beendet wurde. Heißt also das ArbG, LAG und BAG stellen jeweils ihre eigene Rechnung und nicht alles durch das ArbG. Haben nämlich bis jetzt noch gar keine Rechnung bekommen...
Bezog sich auf eine andere Sache, die über mehrere Instanzen ging und durch Urteil beendet wurde. Heißt also das ArbG, LAG und BAG stellen jeweils ihre eigene Rechnung und nicht alles durch das ArbG. Haben nämlich bis jetzt noch gar keine Rechnung bekommen...
- jojo
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Ihr sowieso nicht, da ihr nicht Kostenschuldner seid (es sei denn, ihr seid Partei des Rechtsstreits)
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