Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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pirlanta
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#1
03.03.2015, 09:19
Hallo Ihr Lieben,
Vielleicht könnt Ihr mir bei einer Frist helfen. Es geht darum das wir gestern eine Klage an das Verwaltungsgericht eingereicht haben, weil wir ein Ablehungsbescheid bekommen haben in einem Asylverfahren. Dort war die Rechtsbelehrung enthalten und zwar innerhalb 2 Wochen und gestern war die Frist. Jetzt schreibt mir mein Chef ein Zettel hin, dass ich doch bitte die Klagebegründungfrist notieren soll? Wann wäre Sie?
Auch innerhalb 2 Wochen??
Vielen Dank im Voraus
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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pirlanta
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#3
04.03.2015, 10:10
Garnichts leider!!
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Morgenmuffel
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#4
04.03.2015, 10:58
Ich will mich jetzt nicht festlegen, aber ist das nicht so wie beim Sozialgericht, dass die Klagebegründung an keine Frist gebunden ist? Im Sozialgericht ist es doch so, dass man vom Gericht eine Frist gesetzt bekommt, innerhalb derer man die Klage begründen muss. Könnte das vielleicht hier auch so sein? Ich meine mich dunkel zu erinnern
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
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tiko73
#5
04.03.2015, 17:57
Ich kenne es bei unseren Verfahren nur so, dass in der RMB auch die Frist für die Kkagebegründung drin steht.
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Liesel
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#6
04.03.2015, 18:10
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)