Abrechnung (nur) Hinterlegungsverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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CaroMa
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#1

04.03.2015, 14:59

Hallo zusammen :wink2

Mandant beauftragte uns mit der Vertretung im Hinterlegungsverfahren (Herausgabe der Hinterlegung).
Geldhinterlegung EUR 35.000,00

Zudem sollten die von den weiteren Beteiligten hierzu erforderlichen Willenserklärungen eingeholt werden.

Wie abrechnen? :kopfkratz

Im Übrigen wünscht der Mandant die Erstattung der Kosten unserer Inanspruchnahme gegenüber den weiteren Beteiligten. Hiezu dürfte es doch schon an einer Anspruchsgrundlage fehlen, oder?
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Pepples
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#2

04.03.2015, 16:35

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

www.foreno.de/foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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