Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG bei Anrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Katharina80
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#1

02.03.2015, 14:00

Hallo,

ich bin irgendwie heute blöd. Die Auslagenpauschale wird ja auf die "ungekürzte" Geschäftsgebühr berechnet. Wo steht das aber? Ich habe es nicht gefunden.

Die gegnerische Versicherung möchte wissen, warum die Auslagenpauschale auf die ungekürzte Geschäftsgebühr berechnet wird. Ich habe außergerichtlich eine 0,65 Geschäftsgebühr berechnet.
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Pepples
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#2

02.03.2015, 14:07

:kopfkratz Naja, die GG entsteht zunächst voll, also auch die Auslagenpauschale. Dann erst wird die hälftige GG angerechnet. In der Anrechnungsvorschrift steht nichts davon, dass auch die Auslagen angerechnet werden. Also bleiben die Auslagen in voller Höhe stehen.
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#3

02.03.2015, 14:40

Ja. Aber die Versicherung möchte gern Rechtsprechung... Hatte ich bisher auch noch nie. Die haben u. a. auch geschrieben, dass es keinen Grund für die Erstattung gibt und dass eine Rechnung auf die Versicherung ausgestellt werden muss.
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#4

02.03.2015, 15:04

Was hast Du denn wie abgerechnet?
Und grundsätzlich ist der Mandat der Kostenschuldner und auch nur der hat Anspruch auf eine an ihn ausgestellte Rechnung. Wenn eine gegn. Versicherung die Kosten tragen muss, dann fällt das unter den Schadensersatz und eine Kostenbezifferung ist ausreichend.
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#5

02.03.2015, 15:05

Hilft das?

OS
1. – 2. …
3. Die Auslagenpauschale ist aus dem Gebührenaufkommen vor Anrechnung zu berechnen.

AG Nürtingen, Beschl. v. 07.02.2003 – 11 C 1558/00

AGS 2003, 395 = MDR 2003, 1204 = JurBüro 2003, 417 = ProzRB 2003, 345 = juris (KORE 545582003)

So auch:

<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, RVG, 18. A. (2008), VV 7001, 7002 Rn. 37
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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#6

02.03.2015, 15:09

Super. Danke. Das werde ich schreiben.

@Pepples: Ich weiß auch nicht, was die Versicherung hat. Wir schicken immer eine Kopie der Rechnung an den Mandanten mit. Habe auch mit dem "netten" Sachbearbeiter telefoniert. Der nicht von seiner Meinung abgewichen ist, dass die Versicherung die Kosten nicht zu tragen hat und wenn, müsste die Rechnung auf die Versicherung lauten.

Habe jetzt geschrieben, dass sie die Kosten wegen Schadenersatz zu tragen haben und daher die Rechnung auf den Mandanten lautet. Habe jetzt nochmal eine neue "Kostenberechnung" mitgeschickt und erläutert, warum die Auslagenpauschale in voller Höhe angesetzt wurde (dank 13).

Ihr habt mir wirklich sehr geholfen.
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