Hallo,
ich habe mal eine kurze Frage:
Welche Gebühr rechne ich denn bei einem Ordnungsgeldverfahren ab? Ich weiß, dass hier eine 0.3 Gebühr Nr. 3309 VV RVG entsteht. Aber gilt das denn auch, wenn das Ordnungsgeldverfahren unter einem neuen Aktenzeichen beim Gericht geführt wird? Oder kann ich hier sogar eine 1.3 Gebühr Nr. 3100 VV RVG abrechnen? Bisher hatten wir immer nur Ordnungsgeldverfahren (machen dies nicht so oft in der Kanzlei), die dasselbe Aktenzeichen wie die Beschlüsse, die nicht eingehalten wurden, trugen.
Danke für eure Hilfe im Voraus.
Abrechnung des Ordnungsgeldverfahren
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Die Verfahren nach §§ 883 ff. ZPO lösen eine 0,3 nach 3309 aus. Ob das Gericht da jetzt ein eigenes Az. vergibt oder nicht, ist da m.E. unbeachtlich.
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