Hallo Zusammen,
ich stehe total auf dem Schlauch, dabei ist es wahrscheinlich einfach.
Wir haben eine Klage eingereicht. Die Beklagte legt Drittwiderklage ein. (Klägerin und Drittwiderbeklagte werden durch uns beide vertrete)
Aufgrund von Klagerücknahme und Anerkenntnis der Drittwiderklage ergeht folgende Kostenentscheidung:
" Die Kosten des Rechtsstreits auf die Klage trägt die Klägerin. Die Kosten im hinblick auf die Drittwiderklage trägt der Drittwiderbeklagte."
Nun stellt die Gegenseite (Beklagte und Drittwiderklägerin) zwei Kostenfestsetzungsanträge mit jeweils dem Antrag die 1,3 VG gegen die Klägerin und 1,3 VG gegen den Drittwiderbeklagten festzusetzen. Weiter legt sie unterschiedliche Reisekostenabrechnungen vor. Handelt es sich nicht um dieselbe Angelegenheit?
Vielen Dank
KFA Drittwiderklage
- Liesel
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Es ist ein Verfahren. M.E. sind die Gebühren aus dem Gesamtstreitwert prozentmäßig zu berechnen.
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Die KGE ist bereits Plünnen und verstößt eindeutig gegen das Gebot der einheitlichen KGE. Es hätte gequotelt werden müssen.
~ Grüßle ~
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