Wir haben Klage für unseren Mandanten eingereicht. SW 3.360,00 €. Der Beklagte ist zum Gerichtstermin nicht erschienen, so dass VU erging.
Im Nachgang hat der Beklagte gegen das VU fristgerecht Einspruch eingelegt und gleichzeitig Widerklage erhoben. SW 5.208,22 €. Zum erneut angesetzten Gerichtstermin ist der Beklagte wiederum nicht erschienen, so dass bezüglich der Klage 2. VU erging und hinsichtlich der Widerklage 1. VU.
Habe jetzt gegenüber RSV abgerechnet:
1,3 Verfahrensgebühr aus 8.568,22 € (SW Klage + SW Widerklage)
1,2 Terminsgebühr aus 3.360,00 €
0,5 Terminsgebühr aus 5.208,22 €
Post/Telekommunikation
MWSt
Nunmehr teilt die RSV mit, dass hier nur eine Terminsgebühr entsteht und hat die 0,5 Terminsgebühr in Abzug gebracht. Ich bin aber der Meinung, dass beide Terminsgebühren angefallen sind, finde aber keine gesetzliche Grundlage
![Geschockt :-?](./images/smilies/icon_confused.gif)