Terminsgebühr FamFG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Rik
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#1

18.02.2015, 15:42

Hallo ins Forum,

gehe ich recht in der Annahme, dass bei einer Entscheidung im Dezernatsweg (ohne persönliche Anhörung) eine Terminsgebühr anfällt?
Ich würde denken +, da das Gericht grundsätzlich mit den Beteiligten die Sache erörtern soll und daher eine mündliche Verhandlung/Erörterung vorgesehen ist.

Einen sonnigen Tag
Rik
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Liesel
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#2

18.02.2015, 15:51

Um welches Verfahren geht es denn?
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#3

18.02.2015, 15:53

Ooohh Entschuldigung !!
Um ein Verfahren auf Feststellung der Abstammung.
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Adora Belle
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#4

18.02.2015, 15:55

Da musst Du mal genauer werden. Eine persönliche Anhörung ist keine mündliche Verhandlung im Sinne des Gesetzes. D.h. wenn die fehlt, wird es nix mit der Terminsgebühr. Außer natürlich, Du hast mit der Gegenseite telefonisch über die Erledigung des Verfahrens gesprochen. :pfeif Das geht immer und führt zur TG nach Vorbemerkung 3 Abs.3 Nr.2.

PS: Deine Berufsbezeichnung ist wohl bei der Forenumstellung flöten gegangen.
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#5

18.02.2015, 15:59

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#6

18.02.2015, 16:06

Oh danke für den Hinweis, das ist mir gar nicht aufgefallen, ich werde das ändern.
Zuletzt geändert von Rik am 18.02.2015, 16:18, insgesamt 1-mal geändert.
Rik
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#7

18.02.2015, 16:17

@ Liesel danke, für den link, hm danach entfällt die Terminsgebühr.
Ich habe jetzt mal den RVG von Schneider /Wolf genommen und nochmal gelesen.
Da steht, VV 3104 Rn 23 a E ...dies alles spricht dafür, Anm.Abs. 1 Nr. 1 in diesen Fällen entsprechend anzuwenden und eine TG zu gewähren.
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#8

18.02.2015, 16:25

Die Rechtsprechung entscheidet aber leider anders. Und auch im Gerold steht, dass Erörterung mündliche Verhandlung. Schließlich hätte der Gesetzgeber Gelegenheit gehabt, die Erörterung im Zuge des 2. KostRMoG einzufügen. Ist nicht erfolgt -> muss wohl so gewollt sein.
Rik
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#9

18.02.2015, 20:09

Vielen dank an Euch zwei! Dann werde ich mal die Stelle im Schneider streichen :sad:

(PFFFF, da fragt man sich doch, wieviele Anwälte dann beantragen im Termin zu entscheiden, statt im Dezernatsweg, ob das so vom Gesetzgeber durchdacht war???......)

Ich wünsche Euch einen schönen Abend
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#10

19.02.2015, 09:36

Grad da liegt ja der Knackpunkt. Wenn der Anwalt den Termin nicht erzwingen kann, gibt es auch die Gebühr nicht.
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