VG für Rücknahme Antrag auf Erlass einstw. Verfügung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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maxipayne
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#1

18.02.2015, 16:11

Fällt bei Rücknahme des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auch eine 1,3 Verfahrensgebühr an oder eine 0,8 Verfahrensgebühr? Bei einer Zurückweisung entsteht ja eine 1,3 Verfahrensgebühr. Aber zur Rücknahme des Antrags habe ich nichts gefunden :-(
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#2

18.02.2015, 16:15

Selbstverständlich fällt dann auch eine 1,3 VG an. Der Antrag wurde doch gestellt. Wenn Du eine Klage einreichst und die später zurücknimmst, reduziert sich die VG auch nicht auf eine 0,8. ;)
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niva
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#3

18.02.2015, 16:15

maxipayne hat geschrieben: Bei einer Zurückweisung entsteht ja eine 1,3 Verfahrensgebühr.
die VG entsteht nicht durch die Zurückweisung, sondern durch euren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.
maxipayne hat geschrieben: Rücknahme des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
hab ihr sie nur zurückgenommen oder vorher auch beantragt?
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#4

18.02.2015, 16:36

wir haben den Antrag ans Gericht rausgeschickt und jetzt wollen wir den Antrag wieder zurücknehmen
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#5

18.02.2015, 17:25

wir haben den Antrag vor einer Entscheidung des Richters wieder zurückgenommen. Also fällt trotzdem die volle 1,3 an oder?
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#6

18.02.2015, 17:27

ja, siehe Antwort von Anahid und mir.
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#7

18.02.2015, 17:31

Danke euch und sorry für das blöde Nachfragen :oops:
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#8

19.02.2015, 09:03

War keine blöde Frage. Lieber nachfragen, als dass man es am Schluss falsch macht. Und manchmal hat man einfach Tage, wo man sich quasi selbst im Weg steht. ;)
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