Geltendmachung 0,3 Gebühr für Androhung ZV (Formulierung)

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Alegría
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#1

18.02.2015, 11:42

Eine Frage zum anwaltlichen Aufforderungsschreiben mit Vollstreckungsandrohung. Ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung des KFB, die Wartefrist ist vor einer Woche abgelaufen. Jetzt will ich die Gegenseite zur Zahlung auffordern und die 0,3 Gebühr geltend machen.

Meine Frage ist, wie formuliere ich das richtig, also den Part mit der Vollstreckungsandrohung und der Geltendmachung der 0,3 Gebühr? Muss ich schreiben, dass wir einen Auftrag zur Durchführung der ZV haben?

Wenn mir jemand einen Formulierungsvorschläg hätte, wäre ich sehr danbar :)
katinka1
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#2

18.02.2015, 11:45

Bei uns sieht das in etwa so aus:

- es liegt die vollstreckbare Ausfertigung des KFB vom .. vor. Danach haben Sie folgende Beträge zu zahlen:

...

Zur Abwendung der ZV fordern wir Sie auf, bis spätestens.... Zahlung zu leisten...

Sollten wir einen fristgerechten Zahlungseingang jedoch nicht feststellen können, werden wir ohne weitere Vorankündigung Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten, wodurch weitere, nicht unerhebliche Kosten entstehen werden, die dann ebenfalls von Ihnen zu zahlen sind.


Durch dieses Aufforderungsschreiben sind die unten berechneten Kosten entstanden, die Sie zu tragen haben. Der Eingang dieses Betrags wird ebenfalls innerhalb der gesetzten Frist erwartet.

und hier dann die Gebühren aufschlüsseln

:-)
Alegría
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#3

18.02.2015, 11:47

PERFEKT!!!! Vielen lieben Dank.

Eine Frage noch zum Gegenstandswert, nehme ich hier nur den Wert aus dem KFB oder nimmt man die Zinsen hier zu der Hauptforderung hinzu?
katinka1
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#4

18.02.2015, 11:49

KFB zzgl. Zinsen ist der Gegenstandswert

Bitteschön! :-)
Alegría
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#5

18.02.2015, 11:51

Du bist ein Schatz katinka1. Vielen Dank für die superschnelle Antwort :)
Ernie

#6

18.02.2015, 17:46

Alegría hat geschrieben:Ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung des KFB, die Wartefrist ist vor einer Woche abgelaufen.
Wartefrist beträgt gem. § 798 ZPO 2 Wochen!
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Liesel
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#7

18.02.2015, 17:52

Alegría hat geschrieben:Ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung des KFB, die Wartefrist ist vor einer Woche abgelaufen.
;)
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(UNHEILIG)
Ernie

#8

18.02.2015, 17:55

Liesel hat geschrieben:
Alegría hat geschrieben:Ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung des KFB, die Wartefrist ist vor einer Woche abgelaufen.
;)

Wer lesen kann, .... :oops:
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Tine Dea
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#9

18.02.2015, 17:56

Mach dir nichts draus Ernie ;) Ich wollte auch erst genau dasselbe schreiben wie du, hab aber im letzten Moment dann doch noch gesehen, dass die Frist schon "vor einer Woche" abgelaufen ist :lol:
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
Inara
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#10

09.03.2021, 09:43

Guten Morgen!

Ich greife das hier nochmal auf.

Habe eine Frage. Wir haben ein Urteil, wonach der Gegner etwas zahlen muss... vollstr. Ausfertigung ist beantragt, aber noch nicht da! Das Urteil liegt jetzt einen Monat zurück.
Darf ich hier jetzt schon die 0,3 für die Androhung mit in die Aufforderung rein nehmen oder muss dafür die vollstr. Ausfertigung erst da sein?

Vielen Dank vorab!
Beste Grüße
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