brauche dringend eure Hilfe!
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Wer von euch macht Strafverfahren und kann mir bei der Abrechnung helfen?
Es geht um folgenden Sachverhalt:
Ich habe einen "Wiederholungstäter" und deshalb mehrere laufende Verfahren gegen ihn. Deshalb wurden einzelne Verfahren verbunden. Soweit so gut. Hatte man alles schon.
Jetzt aber habe ich ein Berufungsverfahren vor dem Landgericht und ein Hauptverfahren (eigentlich Jugendstrafkammer Amtsgericht), welche miteinander verbunden worden sind. Zu dem Hauptverfahren vom Jugendschöffengericht gehören insgesamt 6 Anklagen.
Es ist ein Beschluss des Landgerichtes ergangen, in dem es wie folgt heißt:
"Die Verfahren sowie das Berufungsverfahren Az 8 Ns...... werden zur insgesamt erstinstanzlichen gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung miteinander verbunden. Die Sache 8 KLs..... führt."
Ich hatte hier natürlich schon häufiger Verfahren, die miteinander verbunden wurden. Aber noch nie eine Berufungssache mit einer erstinstanzlichen Angelegenheit.
Zum Berufungsaktenzeichen ist vorher eine Ladung eingegangen mit 7 Terminen. In diesen Terminen ist auch die erstinstanzliche Sache mitverhandelt worden.
Meine Frage lautet nun:
Wie rechne ich ab? Das Berufungsverfahren habe ich gerade fertig inkl. Termine. Aber wie rechne ich das erstinstanzliche Verfahren ab? Darf ich da auch Terminsgebühren geltend machen (VV 4118 RVG)?
Wer kennt sich aus und kann mir behilflich sein?
Viele Grüße, Sabi