Hallöchen,
ich habe mal eine Frage, es geht hier um eine sozialrechtliche Angelegenheit:
Wir haben gegen einen Bescheid am 01.10.2014 Widerspruch eingelegt. Am 24.09.2014 hatten wir vorab schon mal einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz bei Gericht eingereicht. Es fand dann auch ein Gerichtstermin statt. In diesem wurde dann unserem Antrag stattgegeben. Die Antragsgegner haben die außergerichtlichen Kosten zu tragen.
Was kann ich abrechnen? Auch das Widerspruchsverfahren?
LG Juliane
Richtig abrechnen - Sozialrecht
- Juliane1985
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Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühl ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.
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Hat sich das Widerspruchsverfahren mit erledigt?
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JA hatte sich dann mit erledigt
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Dann kannst du die Gebühren für den Widerspruch mit geltend machen
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wo kann man das nachlesen?
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