Aufrechnung Kostenerstattung mit Klageanspruch

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Astunz
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#1

11.02.2015, 13:04

Hallo,

ich brauche eure Hilfe:

Wir hatten einen Verkehrsunfall; ausgeurteilt wurde ein Betrag x von der Beklagtenseite zu zahlen. Die Kosten hat die Beklagte zu 24 % und die Klägerin zu 76% zu zahlen. Jetzt erklärt die Beklagtenseite die Aufrechnung mit den Kostenerstattungsansprüchen.

Ist das so i.O.? Wenn ja, wo steht das?
Vielen Dank schon mal....
Astrid
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Adora Belle
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#2

11.02.2015, 13:09

Warum nicht? Steht in §§387 ff. BGB. Es gibt gesetzliche und vertragliche Ausschlussgründe, die müsstet Ihr dann aber finden.
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