Hallo,
ich brauche eure Hilfe:
Wir hatten einen Verkehrsunfall; ausgeurteilt wurde ein Betrag x von der Beklagtenseite zu zahlen. Die Kosten hat die Beklagte zu 24 % und die Klägerin zu 76% zu zahlen. Jetzt erklärt die Beklagtenseite die Aufrechnung mit den Kostenerstattungsansprüchen.
Ist das so i.O.? Wenn ja, wo steht das?
Vielen Dank schon mal....
Astrid
Aufrechnung Kostenerstattung mit Klageanspruch
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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Warum nicht? Steht in §§387 ff. BGB. Es gibt gesetzliche und vertragliche Ausschlussgründe, die müsstet Ihr dann aber finden.