Anrechnung Geschäftsgebühr Sozialrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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mino
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#1

10.02.2015, 16:27

Moin moin!

Ich hätte mal eine Frage an unsere RVG-Spezies, die noch im Dienst sind (bin leider zu lange raus):

Wird in sozialrechtlichen Angelegenheiten die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr angerechnet?

Wenn ja, wie läuft es, wenn meine Rechtschutzversicherung nur den gerichtlichen Teil übernimmt, muss sie dann die volle Verfahrensgebühr übernehmen, oder bekommt sie die Geschäftsgebühr angerechnet?

Hintergrund ist der, dass mein Anwalt im sozialrechtlichen Verfahren zunächst außergerichtlich tätig war und ich die volle Geschäftsgebühr bereits beglichen habe, da meine Rechtsschutz-Versicherung nur gerichtliche Verfahren im Sozialrecht zahlt. Jetzt hat er den gerichtlichen Teil mit der Versicherung abgerechnet, ich soll aber noch meine 150 € Selbstbeteiligung zahlen, die mit der hälftigen Geschäftsgebühr jedoch bereits abgegolten wären.

Kann mir da jemand helfen, ich bin leider seit 5 Jahren nicht mehr in diesem Beruf tätig und habe null Ahnung von den aktuellen Richtlinien.

Ganz lieben Dank im Voraus. :-)

mino :wink1
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Liesel
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#2

10.02.2015, 16:35

Hm...könnte Rechtsberatung sein. Hab es vorsorglich erstmal gemeldet. Mal sehen, was die Mods dazu sagen.
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mino
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#3

10.02.2015, 16:37

OK, kann auch wen anders fragen, ich hatte nur gedacht mich mal an ehemalige Berufskollegen wenden wäre eine Variante. Ansonsten bitte löschen.
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Soenny
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#4

10.02.2015, 18:24

:closed wegen Rechtsberatung :wink1
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