Frage zur Einigungsgebühr - könnt ihr helfen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BlackJack
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#1

10.02.2015, 14:49

Moin Leute,
ich soll eine Rechnung prüfen und komme nicht weiter.

GW für Verfahren = 3.633,45 € und für Vergleich = 5.344,60 €

Abgerechnet wurde wie folgt:
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 aus 3.633,45 €
0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3101 aus 1.711,15 €
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 aus 5.344,60 €
1,0 Einigungsgebühr Nr. 1003 aus 3.633,45 €
1,5 Einigungsgebühr Nr. 1000 aus 1.711,15 €
Auslagen etc.

Ist das mit der Einigungsgebühr so korrekt? Das habe ich so noch nie gesehen.... Oder ist mir da was entgangen?

Ich würde die Einigungsgebühr aus dem höheren Streitwert berechnen und käme dann nauf 354,00 €.
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Liesel
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#2

10.02.2015, 14:50

Abgleich nach 15 III für 3100 und 3101 sowie 1003 und 1000 müßte noch durchgeführt werden.
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#3

10.02.2015, 14:55

Aha.. dankeschön!! =)
Ich habe heute schon so viel gelesen und habe gerade ein dickes Brett vorm Kopf....
Könntest du mir das bitte kurz erläutern??

Man, stehe ich auf dem Schlauch....
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#4

10.02.2015, 15:00

1,3 aus 3633,45 zuzüglich 0,8 aus 1711,15 darf nicht höher sein als 1,3 aus 4533,60

Berechnung bei EG entsprechend

Ob die TG aus dem kompletten Vergleichswert angefallen ist, kann nicht so pauschal beantwortet werden. Eine bloße Protokollierung des nicht anhängigen Anspruches löst keine diesbezügliche TG aus.
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#5

10.02.2015, 15:03

Ahhh.. supi!!! :thx für die schnelle Antwort!!!
Das hilft mir weiter :nachdenk
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