Hallo ihr Lieben,
könnt ihr mit bitte helfen, stehe auf dem Schlauch.
Wir sitzen in Berlin und vertreten unseren Mandanten, welcher auch dort ortsansässig ist.
Das Verfahren wurde allerdings in einer anderen Stadt geführt, da der Schuldner nicht in Berlin wohnt.
Wenn ich jetzt den KFA mache, würde ich gern die Reisekosten geltend machen. Ist da iO oder wird das Gericht was zu meckern haben.
LG udn schon einmal im Vorraus
Reisekosten
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
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- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Reisekosten vom Wohnort des Mandanten bis zum Gerichtsort sind immer erstattungsfähig.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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