Versäumnisurteil

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Karina63
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#1

09.02.2015, 16:14

Hallo
wir vertreten den Beklagten, haben die Vertretung bei Gericht angezeigt + Klageabweisung beantragt. Haben aber Termin nicht wahrgenommen. Es erging ein VU. Gegen dieses haben wir Einspruch eingelegt (Hintergrund: Mandant / Beklagter hat Antrag auf Privat-Inso gestellt)
Welche Gebühren kann ich abrechnen?
1,3 VG 3100 (+ Auslagen + MwSt)
oder nur die 0,8 Gebühr (aber wir haben ja bei Vertretungsanzeige auch gleich Antrag gestellt)
Und wenn jetzt doch wegen Einspruch weiter verhandelt werden sollte, wird dann die bereits entstandene 1,3 voll angerechnet?
Danke für die Hilfe
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Liesel
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#2

09.02.2015, 16:18

Bitte erst dein Profil hinsichtlich deiner Tätigkeit ergänzen. Sonst darf dir laut Forenregeln keiner antworten.
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#3

09.02.2015, 16:37

Entschuldigung, ich war der Meinung, dass ich längst alles hinterlegt hatte ...
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#4

09.02.2015, 16:39

Ist sicher bei der Forenumstellung "verloren" gegangen.

Klageabweisungsantrag löst die 3100 aus. Sollte noch eine Verhandlung folgen, dann kommt die 3104 hinzu.
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#5

09.02.2015, 16:56

Vielen Dank!
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