Streitwert Anfechtung Versicherungsvertrag

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#1

06.02.2015, 10:13

Hallo,
ich habe hier vielleicht einen etwas speziellen Fall, aber im Netz habe ich nichts weiter gefunden und vielleicht hatte ja einer von euch schon mal einen ähnlichen Fall.

Der Sachverhalt im Groben stellt sich wie folgt dar:

Unser Mandant wurde zum Abschluss eines Versicherungsvertrages genötigt. Die Nötigung bezog sich darauf, dass sollte der Mandant den Versicherungsvertrag nicht abschließen, er mit der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen müsse. Der Mandant hat dann aus Angst um den Verlust des Arbeitsplatzes unterschrieben. Der Versicherungsvertrag wurde sodann durch uns angefochten, die Rückabwicklung verlangt und die Erstattung der bereits eingezahlten Beiträge.

Nach langem hin und her konnte dann außergerichtlich eine Abfindungsvereinbarung geschlossen werden. In der wurde eine Abfindungssumme vereinbart, die der bereits eingezahlten Prämien entspricht und es wurde die Rückabwicklung des Versicherungsvertrages festgestellt.

Hinzuzufügen sei noch, dass der Versicherungsvertrag auf Grund der von Beginn an eingetretenen Unverfallbarkeit gemäß Betriebsrentengesetz nicht gekündigt werden konnte.

Da nun die Kündigung des Vertrages ausgeschlossen war, bestand ja das Interesse des Mandanten vorliegend sowohl am Freiwerden von den Jahresprämien für die Laufzeit des Versicherungsvertrages (28 Jahre) und der Erstattung der bereits eingezahlten Beiträge.

Nach Abschluss der Angelegenheit haben wir gegenüber der RSV (Allianz) unsere Gebühren abgerechnet, mit einen Streitwert von 26.880,00 € = 80,-€ (monatl. Beitrag x 12 Monate x 28 Jahre). Als Grundlage natürlich das Interesse des Mandanten.

Die RSV will jetzt nur nach einem Gegenstandswert von 3.360,00 € ( § 9 ZPO 3,5 facher Jahresbetrag) zahlen. Das ist natürlich angesichts des Arbeitsumfanges doch etwas wenig.

Vielen lieben Dank schon einmal im Vorraus. :thx :thx :thx :thx
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Anahid
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#2

09.02.2015, 10:35

Ehrlich gesagt seh ich das wie die RSV. Auch wenn es bei Dir nicht um die Zahlung, sondern Kündigung geht, würde ich hier denselben Streitwert nehmen wie das OLG Hamm http://openjur.de/u/589929.html.
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