Hallo Leute,
ich habe folgenden Beschluss:
"Der Streitwert wird für das Verfahren bis zum Erlass des TU am 21.08.2014 auf € 2.863,60 und danacha auf €1.699,60 festgesetzt.
Der Streitwert des Vergleichs wird auf €3,899,60 festgesetzt. Der Vergleichsmehrwert beträgt € 2.200,00"
Ich würde so abrechnen:
Leistungszeit: 09.07.2013 bis 31.07.2013 (berechnet nach § 13 RVG a.F.)
Gegenstandswert: 1.863,60 €
1,3 Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 172,90 €
Leistungszeit: 01.08.2013 bis 04.02.2015 (berechnet nach § 13 RVG)
Gegenstandswert: 2.863,60 €
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 261,30 €
0,65 Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 1.863,60 € -86,45 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
- Obergrenze § 15 III RVG 1,3 aus Wert 5.063,60 € berücksichtigt -
Gegenstandswert: 2.200,00 €
0,8 Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 13 RVG, Nr. 3101 Nrn. 2, 3100
VV RVG 160,80 €
Gegenstandswert: 2.863,60 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 241,20 €
Gegenstandswert: 3.899,60 €
1,0 Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV RVG 252,00 €
Gegenstandswert: 2.200,00 €
1,5 Einigungsgebühr § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG 301,50 €
- Obergrenze § 15 III RVG 1,5 aus Wert 6.099,60 € berücksichtigt -
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Zwischensumme netto 1.343,25 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 255,22 €
zu zahlender Betrag 1.598,47 €
Wäre das korrekt ??? Oder: WIE ist es richtig???
Vielen Dank schon mal
Aus welchen SW nehme ich die Gebühren?
- Rumpelstilzchen
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Die 1,0 EG ist falsch berechnet. Der Streitwert da beträgt nur 1.699,60 €. Sonst ist m.E. alles richtig. Natürlich ergibt dann auch die Obergrenze der Vergleichsgebühren eine 1,5 aus dem Streitwert von 3.899,60 €.
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- Rumpelstilzchen
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Vielen Dank Anahid !
mag sich hier jemand der Meinung von Anahid noch anschließen?
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schöne Rechnung.
Bevor ich mich Anahid (ggf.) anschließe, wüsste ich gern, wozu denn ein Wert für den Vergleich ihv 3.899,60 € festgesetzt wurde (meiner Meinung nach hätte es sonst ja gereicht, den Vergleichsmehrwert zu erwähnen - wäre einfacher).
LG
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Ist doch schön so. Da sieht man gleich, dass sich genau über die noch offene Klagesumme und über den Mehrwert geeinigt wurde. Bleiben keine Fragen offen. Manchmal sind die Formulierungen viel missverständlicher.
- icerose
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Jo, danke. Wenn man kurz nachrechnet, erkennt man, was Adora Belle auf den ersten Blick gesehen hat
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Anahid
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- Rumpelstilzchen
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Vielen Dank - Jetzt hab ich´s auch kapiert
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