Terminsgebühr nach Zahlung?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Katharina80
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#1

30.01.2015, 10:02

Hallo,

heute ist Freitag und ich kann anscheinend nicht denken.

Folgendes:

Mandant bekommt Klage zugestellt. Klageerwiderung erfolgt. Beschluss vom Gericht ergeht, in welchem vorgeschlagen wird, einen Vergleich zu schließen. Mandant will nun die volle Forderung zahlen, so dass die Gegenseite für erledigt erklärt. Kosten würde er übernehmen.

Wie verhält es sich mit den Gerichtskosten und einer Terminsgebühr?

Ich denke keine Terminsgebühr und Gerichtskosten die vollen 3. Liege ich damit richtig?

Und geht das überhaupt, dass der Mandant die Forderung vollständig zahlt, so dass die Gegenseite für erledigt erklärt. Oder muss er anerkennen? Dann würde es ja in jedem Fall eine Terminsgebühr geben.

Es geht hauptsächlich darum, die Gerichtskosten und die gegnerischen Rechtsanwaltskosten so gering wie möglich zu halten. Kosten für Vergleich und Anerkenntnis sind schon berechnet.

Vielen Dank
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Liesel
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#2

30.01.2015, 10:23

Katharina80 hat geschrieben:Mandant bekommt Klage zugestellt. Klageerwiderung erfolgt. Beschluss vom Gericht ergeht, in welchem vorgeschlagen wird, einen Vergleich zu schließen. Mandant will nun die volle Forderung zahlen, so dass die Gegenseite für erledigt erklärt. Kosten würde er übernehmen.

Wie verhält es sich mit den Gerichtskosten und einer Terminsgebühr?
Keine TG. Sollte eine KGE durch das Gericht erfolgen, fallen 3 Gerichtsgebühren an, ohne KGE verringern sich diese auf 1.
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#3

30.01.2015, 10:36

Super. Danke für die schnelle Antwort. Dachte ich mir auch so. War mir aber sehr unsicher....

Müssen wir dem Gericht jetzt mitteilen, dass die Forderung vollständig bezahlt wurde und unser Mandant die Kosten übernimmt?
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#4

30.01.2015, 10:46

Ich würde versuchen mit der Gegenseite dahingehend übereinzukommen, daß sie nach Erhalt der Zahlung die Klage zurücknehmen, der Mandant die Kosten zahlt und kein Kostenantrag gestellt wird. Damit würden sich die GK auf 1 Gebühr verringern.
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#5

30.01.2015, 10:59

Und wenn die Gegenseite nicht darauf einlässt? Muss sie dann für erledigt erklären und einen Kostentrag stellen. Dann fallen 3 GK an, aber keine TG.

Der Weg, dass wir dem Gericht mitteilen, dass gezahlt wurde und wir die Kosten übernehmen, geht nicht bzw. würden dann auch wieder 3 KG entstehen?

Sorry, für die dummen Fragen...
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#6

30.01.2015, 11:04

Sobald eine Kostenentscheidung durch das Gericht erfolgt, fallen 3 Gerichtsgebühren an. Sollte die Gegenseite also auf eine KGE bestehen, sind diese Kosten nicht zu vermeiden.

Ich würde dem Gericht schreiben, daß die Zahlung vollständig geleistet wurde, der Rechtsstreit insoweit für erledigt zu erklären ist und sich der Mandant ausdrücklich bereit erklärt, die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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#7

30.01.2015, 11:12

Super. So, wollte ich es machen.

Vielen vielen Dank. Ein schönes Wochenende
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