Klage erweitert, RVG Abrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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cadycat
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#1

23.01.2015, 09:33

Guten Morgen,

hab grad einen Denkfehler... Unser Mandant kam mit einer Klage hier an, darauf hin haben wir uns bestellt und darauf erwidert.
Streitwert der Klage 2Mio.
Es erging ein Beschluss, dass das Verfahren an das Zivilgericht verwiesen wird. Klage wurde nämlich an die Handelskammer geschickt.

Danach hat die Gegenseite dann die Klage auf 1 Mio erweitert.

Ich soll nun mit der RS-Vers. abrechnen.

ich würde ja jetzt erst mal nur 1,3 Verfahrensgeb. aus einem SW von 3 Mio abrechnen.

Eine Kollegin sagt eine 1,3 Verfahrengeb. von 2 Mio und die Verfahrens Differenzgeb. 0,8 aus 1 Mio ?? Kann das sein ?
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niva
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#2

23.01.2015, 09:35

cadycat hat geschrieben:ich würde ja jetzt erst mal nur 1,3 Verfahrensgeb. aus einem SW von 3 Mio abrechnen.
absolut richtig.

die 0,8 hat hier nichts verloren.
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anni22
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#3

23.01.2015, 09:37

Du meinst, die Klage wurde um 1 Mio. erweitert auf 3 Mio. ?

Da würde ich aber auch die 1,3 VerfG aus 3 Mio. nehmen. Die Diff.verf.geb. ist hier fehl am Platz.
Was du mir sagst, das vergesse ich.
Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich.
Was du mich tun lässt, das verstehe ich.
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#4

23.01.2015, 10:13

Ja genau... vielen Dank. Bin ich nämlich auch der Meinung... 1,3 Verf.Geb. von 3 Mio
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Pepples
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#5

23.01.2015, 10:20

Hallo Themenstarter/in :wink1

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