Reisekosten und Abwesenheitgeld begründen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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nicki3781
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#1

19.01.2015, 08:35

Hallo zusammen, jetzt brauch ich bitte Hilfe. Mein Chef hat einen Termin vor dem LG Berlin (ca. 600 km von uns entfernt) persönlich wahrgenommen und im KFA dann Reisekosten und Abwesenheitsgeld berechnet. So, nun sagt das Gericht natürlich wir sollen die Kosten begründen, ein Unterbevollmächtigter hätte diese Kosten nicht verursacht. Kann mir bitte jemand sagen, wie ich das begründen soll. Mein Chef möchte, dass ich hierzu was aufsetze :roll: :roll: :thx :thx
jennjenn87
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#2

19.01.2015, 09:39

Hm.... Vielleicht, dass die Angelegenheit zu kompliziert war, um einen Unterbevollmächtigten einzusetzen oder dass sich kein geeigneter gefunden hat und der Mandant ja schließlich freie Anwaltswahl hat und nunmal deinen Chef gewählt hat, um seine Interessen zu vertreten. Und in § 91 ZPO steht nirgends drin, dass die Partei bei der Verfolgung der Interessen die günstigste Variante wählen muss
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Adora Belle
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#3

19.01.2015, 09:46

Die Bestellung eines UBV kann nicht verlangt werden. Solange der RA nicht weiter weg vom Gerichtsort sitzt als der Mandant, sind die Reisekosten erstattungsfähig. Komische Anfrage vom LG Berlin.
jennjenn87
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#4

19.01.2015, 09:49

Naja, vielleicht hat die Gegenseite ein wenig gemeckert und deshalb die Anfrage
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#5

19.01.2015, 09:52

Auch bei den hiesigen Rechtspflegern sollte aber die Rechtsprechung zu den Reisekosten bekannt sein. Diese Hin- und Herschickerei ist zeitraubend und unnötig, wo die Rechtslage so eindeutig ist. Verständlich wäre die Nachfrage, wenn der Mandant aus dem Ausgangsbeitrag ebenfalls in Berlin wohnt. :cowboy
nicki3781
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#6

19.01.2015, 10:19

Danke Euch!!! :thx
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