Abrechnung Arbeitsgerichtprozess

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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A.J.
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#1

16.01.2015, 22:39

Folgendes Probleme ich soll herausfinden welche Abrechnung richtig ist:
Hierbei steht fest: Wert des Verfahrens: 23.126,16, Wert des Vergleichs 35.834,88

Erste Rechnung
3100 1,3 Verfahrensgebühr aus 23.126,16
3104 1,2 Terminsgebühr aus 35.834,88
1003 1,0 Einigungsgeübhr aus 23.126,16
1000 1,5 Einigugnsgebühr aus 12.708,72
3101 0,8 Verfahrensdifferenzgebühr aus 12.708,72
abzgl. Abgleich nach § 15 zwischen 1003 und 1000
abzg. Abgleich nach § 15 zwischen 3100 und 3101
Mwst. und Auslagen

oder

zweite Rechnung

3100 1,3 Verfahnresgebühr aus 23.126,16
3104 1,2 Terminsgebühr aus 23.126,16
3101 0,8 Verfahrensdifferenzgebühr aus 12.708,72
1003 1,0 Einigungsgebühr aus 35.834,88
Mwst. und Auslagen

Bei der zweiten Rechnung fehlt meines Erachtens bezüglich der Verfahrensgebühr der Ablgeich.
Welche Rechnung ist denn richtig? Aus welchem Wert nehme ich die Terminsgebühr ?

Ich bin überfordert. HILFE :wink1
Sonnenkind
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#2

17.01.2015, 05:18

Die erste Rechnung schaut für mich richtig aus. Da sind alle Gebühren und Gegenstandswerte korrekt. Bei der Terminsgebühr darfst du hier, wenn über den nicht anhängigen Teil mitverhandelt wurde, den kompletten Betrag als deinen Gegenstandswert ansetzen (so wie hier auch gemacht). Das sollte sich aber aus dem Protokoll ergeben.

Die zweite Rechnung ist falsch. :wink1
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jojo
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#3

17.01.2015, 09:48

Die 1, ohne die Werte nachgerechnet zu haben
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
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Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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A.J.
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#4

18.01.2015, 18:06

DANKE . Für Eure HILFE.
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