Hierbei steht fest: Wert des Verfahrens: 23.126,16, Wert des Vergleichs 35.834,88
Erste Rechnung
3100 1,3 Verfahrensgebühr aus 23.126,16
3104 1,2 Terminsgebühr aus 35.834,88
1003 1,0 Einigungsgeübhr aus 23.126,16
1000 1,5 Einigugnsgebühr aus 12.708,72
3101 0,8 Verfahrensdifferenzgebühr aus 12.708,72
abzgl. Abgleich nach § 15 zwischen 1003 und 1000
abzg. Abgleich nach § 15 zwischen 3100 und 3101
Mwst. und Auslagen
oder
zweite Rechnung
3100 1,3 Verfahnresgebühr aus 23.126,16
3104 1,2 Terminsgebühr aus 23.126,16
3101 0,8 Verfahrensdifferenzgebühr aus 12.708,72
1003 1,0 Einigungsgebühr aus 35.834,88
Mwst. und Auslagen
Bei der zweiten Rechnung fehlt meines Erachtens bezüglich der Verfahrensgebühr der Ablgeich.
Welche Rechnung ist denn richtig? Aus welchem Wert nehme ich die Terminsgebühr ?
Ich bin überfordert. HILFE
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)