Hallo!
Haben Mdt im Strafverfahren vertreten. Als Pflichtverteidiger bestellt, Akteneinsicht genommen, Termin zur Hauptverhandlung wahrgenommen, im Termin Freispruch.
Wir haben vor der Verhandlung einen Vorschuss auf die Pflichtverteidigergeb.beantragt. Nun meine Frage:
Aufgrund des Freispruchs habe ich jetzt einen KfA mit den Wahlanwaltsgebühren zu stellen, was ist mit dem gezahlten Vorschuss auf die Pflichtverteidigergebühren? Einfach als gezahlter Vorschuss abziehen?
Abrechnung Freispruch - Anrechnung Vorschuss Pflichtvert.geb
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- Liesel
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Ja. Ich würde schreiben "abzügl. bereits gezahlte Pflichtverteidigervergütung".
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