![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
ich habe da ein Problem bei einer Abrechnung im Arbeitsrecht. Ich habe leider hierzu nichts finden können und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt.
Ich muss eine arbeitsrechtliche Sache nunmehr abrechnen. Das Gericht hat den Streitwert für das Verfahren mit € 5.000 und den SW für den Vergleich mit € 6.500 festgesetzt. Soweit wäre es für mich kein Problem wegen dem Mehrwert etc. Jedoch ist hier das Problem, dass nur über rechtshängige Ansprüche verhandelt wurde. Es ging hier von vornherein seit Klageeinreichung um alle Ansprüche die dann auch verglichen wurden. Das hatten wir auch dem Gericht mitgeteilt und um Festsetzung eines SW gebeten, was das Gericht jedoch nicht getan hat.
Wir wollen jetzt nicht noch Streitwertbeschwerde einlegen damit die Sache sich nicht unnötig in die Länge zieht.
Wie würdet ihr hier abrechnen?
Vielen lieben Dank schon mal.