Rechnungsempfänger - Greifende Vorschrift?
So wurde das hier teilweise früher auch gemacht, das hab ich schnell ausgetrieben. Wir stellen komplett die Rechnung auf Partei aus, das Original geht an die Partei, Durchschrift an Rechtsschutzversicherung.
Ohne Hund, ohne mich!
- Fensterbank
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So kenne ich das auch.
Das Original geht immer an den Mandanten, der das Original zum Beispiel auch für das Finanzamt braucht, wenn es um die Eigenbeteiligung der RSV geht.
Und alle anderen bekommen eine Kopie. Aber mein Chef meint, ich soll es so machen, wie er das will, nämlich immer auf den ausstellen, der zahlen soll, weil derjenige das ja von der Steuer absetzen muss...
Das Original geht immer an den Mandanten, der das Original zum Beispiel auch für das Finanzamt braucht, wenn es um die Eigenbeteiligung der RSV geht.
Und alle anderen bekommen eine Kopie. Aber mein Chef meint, ich soll es so machen, wie er das will, nämlich immer auf den ausstellen, der zahlen soll, weil derjenige das ja von der Steuer absetzen muss...
"Um ein Kilo Körperfett abzubauen, muss man zehn Stunden joggen. Ich kann also ohne Proviant bis Novosibirsk laufen."
- skugga
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Na, doch der eben nicht! Wenn z. B. RS oder Gegner die Rechnung zahlen, dann doch nur, weil sie zur ERSTATTUNG der Kosten Eures Mandanten verpflichtet sind. Und da is nix mit von der Steuer absetzen.Fensterbank hat geschrieben:So kenne ich das auch.
Das Original geht immer an den Mandanten, der das Original zum Beispiel auch für das Finanzamt braucht, wenn es um die Eigenbeteiligung der RSV geht.
Und alle anderen bekommen eine Kopie. Aber mein Chef meint, ich soll es so machen, wie er das will, nämlich immer auf den ausstellen, der zahlen soll, weil derjenige das ja von der Steuer absetzen muss...
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
- Fensterbank
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Skugga:
Ich kenne es auch nur so und habe das auch als Argument angewandt, um zu erklären, warum ich der Ansicht bin, dass es falsch ist, die Rechnungen auf die RSV oder die Gegenseite auszustellen.
Aber nö, ich soll es auch weiterhin so machen.
Ich kenne es auch nur so und habe das auch als Argument angewandt, um zu erklären, warum ich der Ansicht bin, dass es falsch ist, die Rechnungen auf die RSV oder die Gegenseite auszustellen.
Aber nö, ich soll es auch weiterhin so machen.
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Seufz. Bei solchen Pappenheimern war ich auch mal. Vermutlich wird dann aber irgendwann mal furchtbar geheult, wenns Ärger mit einem vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten gibt, weil die KR nicht auf ihn ausgestellt wurde... Aber bitte, wenn sie's so wollen.Fensterbank hat geschrieben:Skugga:
Ich kenne es auch nur so und habe das auch als Argument angewandt, um zu erklären, warum ich der Ansicht bin, dass es falsch ist, die Rechnungen auf die RSV oder die Gegenseite auszustellen.
Aber nö, ich soll es auch weiterhin so machen.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Liebe Leute,
man kann eine vorsteuerabzugsfähige Rechnung nur für Empfänger ausstellen, mit denen ein Leistungsaustausch stattgefunden hat. Das steht im Umsatzsteueranwendungserlaß, die genaue Stelle hab ich grad nicht parat, weil ich nicht im Büro bin.
Es liegt kein steuerbarer Umsatz (§ 1 UStG) vor, wenn z.B. der Gegner die RA-Kosten übernimmt. Daher kann man ihm darüber auch keine Rechnung ausstellen, daraus folgt: Er kann hier keine Vorsteuer ziehen. Und wenn man ihm trotzdem eine Rechnung ausstellt, könnte das evtl. eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung sein (die Betriebsprüfung bringt es an den Tag). Die Zahlung ist ein Schadensersatz, da gibts keinen Vorsteuerabzug.
Daher kann man auch keine Rechnung auf die RS ausstellen. Mit dieser findet kein Leistungsaustausch statt. Rechnungsadressat ist immer der Mandant, nur der kann evtl. die Vorsteuer ziehen.
Viele Grüße
man kann eine vorsteuerabzugsfähige Rechnung nur für Empfänger ausstellen, mit denen ein Leistungsaustausch stattgefunden hat. Das steht im Umsatzsteueranwendungserlaß, die genaue Stelle hab ich grad nicht parat, weil ich nicht im Büro bin.
Es liegt kein steuerbarer Umsatz (§ 1 UStG) vor, wenn z.B. der Gegner die RA-Kosten übernimmt. Daher kann man ihm darüber auch keine Rechnung ausstellen, daraus folgt: Er kann hier keine Vorsteuer ziehen. Und wenn man ihm trotzdem eine Rechnung ausstellt, könnte das evtl. eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung sein (die Betriebsprüfung bringt es an den Tag). Die Zahlung ist ein Schadensersatz, da gibts keinen Vorsteuerabzug.
Daher kann man auch keine Rechnung auf die RS ausstellen. Mit dieser findet kein Leistungsaustausch statt. Rechnungsadressat ist immer der Mandant, nur der kann evtl. die Vorsteuer ziehen.
Viele Grüße
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
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Ich muss das Thema nochmal ausgraben.
Durch Pitt und den Link zur RAK Hamm habe ich gelernt, dass auch bei einem PKH-Antrag keine Rechnungsnummer anzugeben ist, sondern eine BErechnung zu übersenden ist. Wir handhaben es bisher allerdings so, dass bei PKH-Anträgen eine Rechnungsnummer vergeben wird.
Bevor ich alle im Büro verrückt mache, habe ich ein paar Fragen: Wie handhabt ihr das bei euch? Stellt ihr dann eine Rechnung auf den Mandanten aus und verbucht die Zahlung der Landeskasse auf die an den Mandanten ausgestellte Rechnung? Oder wie darf ich mir das in der Praxis vorstellen?
Durch Pitt und den Link zur RAK Hamm habe ich gelernt, dass auch bei einem PKH-Antrag keine Rechnungsnummer anzugeben ist, sondern eine BErechnung zu übersenden ist. Wir handhaben es bisher allerdings so, dass bei PKH-Anträgen eine Rechnungsnummer vergeben wird.
Bevor ich alle im Büro verrückt mache, habe ich ein paar Fragen: Wie handhabt ihr das bei euch? Stellt ihr dann eine Rechnung auf den Mandanten aus und verbucht die Zahlung der Landeskasse auf die an den Mandanten ausgestellte Rechnung? Oder wie darf ich mir das in der Praxis vorstellen?
Sarkasmus macht das Leben bunter, Schokolade macht es glücklicher und ein Einhorn bringt es zum Glitzern!
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wir buchen PKH-/VKH-Abrechnungen und verschicken diese mit Rechnungsnummern, wenn wir denn mal tatsächlich ein solches Mandat haben.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.