KAA / Kostenquotelung im Urteil

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Little Wombat
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#1

10.12.2014, 10:40

Ich habe hier eine Akte auf dem Tisch und sehe gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht. Es geht nicht um die Gebühren an sich, sondern die Frage, ob ich jetzt einen KAA stellen muss oder nicht. :oops:

Wir vertreten die beiden Kläger. Anträge im Termin waren:
- die Beklagte zu 2) zahlt an die Kläger je 400,00 € nebst Zinsen
- die Beklagte zu 2) zahlt außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 83,53 €
- die Kosten der Klagerücknahme bezüglich der Beklagten zu 1) der Beklagten zu 1) aufzuerlegen

Kostenentscheidung:

Die Kläger tragen als Gesamtschuldner 57 % der Gerichtskosten, sowie der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) und 14 % der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2).

Die Beklagte zu 2) trägt 43 % der Gerichtskosten und 86 % ihrer eigenen Kosten.

Die zuständige Rechtspflegerin war auf tel. Nachfrage der Meinung, ich könnte nur die Gerichtskosten ausgleichen lassen :kopfkratz und die Gegenseite hat einen KAA gestellt.
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Pitt
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#2

10.12.2014, 10:49

Sehe ich auch so.
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Liesel
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#3

10.12.2014, 11:06

:zustimm
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