Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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isi
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#1
04.12.2014, 15:03
Hallo ihr Lieben,
ich stehe gerade auf dem Schlauch... und brauche deswegen eure Hilfe!
Wir haben zwei gerichtliche Verfahren mit jeweils eigenständigen Aktenzeichen. Beide Verfahren wurden jedoch in einem Termin verhandelt. Bekomme ich nun eine Terminsgebühr in beiden Angelegenheiten oder in den beiden Verfahren jeweils eine Terminsgebühr?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Wer kämpft - kann verlieren,
wer nicht kämpft - hat schon verloren!
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pirlanta
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#2
04.12.2014, 15:19
Pro Verfahren fällt eine Terminsgebühr an
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isi
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#3
04.12.2014, 15:21
Okay, ist es auch so, wenn es ein Protokoll gibt, in dem beide Aktenzeichen aufgeführt sind?
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pirlanta
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#4
04.12.2014, 15:22
Sind es verschiedene Aktenzeichen?
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isi
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#5
04.12.2014, 15:25
ja, im Protokoll sind beide Aktenzeichen aufgeführt.
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isi
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#6
04.12.2014, 15:27
Es steht im Protokoll am Anfang: Die Verfahren XY und MX werden zur gemeinsamen Verhandlung verbunden.
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Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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#7
04.12.2014, 15:34
Dann gibts nur eine TG aus den zusammengerechneten SW.
Solche Infos wären im Ausgangsbeitrag hilfreich.
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(UNHEILIG)
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isi
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#8
04.12.2014, 15:36
Sorry, dass habe ich vergessen...
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