ich habe immer so ein wenig Probleme mit der Festsetzung bei Reisekosten...also ob die ersattungsfähig sind oder nur zur Höhe eines fiktiven Betrages. In unserem Fall sitzt der Gegner in Köln und seine Prozessbevollmächtigten ebenso, es fand ein Termin statt vor dem LG München (wir waren Antragsteller) und nun macht die Gegenseite halt Reisekosten in ihrem KFA geltend.
Dürfen sie nun die vollen Reisekosten geltend machen oder nur die fiktiven? Für eine kurze Erklärung wäre ich dankbar. Vielleicht auch eine grundsätzliche, damit ich das für die Zukunft unterscheiden kann?
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Liebe Grüße