Wer trägt die Geschäftsgebühr?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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AnFi
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#1

25.11.2014, 11:42

Hallo ihr Lieben,

ich hab mal wieder eine Frage.

Und zwar haben wir einen außergerichtlichen Vergleich nach Klageerhebung geschlossen:

"Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleiches tragen der Kläger zu 30 % und der Beklagte zu 70 %"

(Wir sind Beklagter)

Was ist nun mit der Geschäftsgebühr der Klägerseite, wird die da mit reingerechnet?

Die Gegenseite hat folgendes beantragt:

Geschäftsgebühr 2300
Verfahrensgebühr 3100
Anrechnung -0,65
Terminsgebühr 3104
2 x Postpauschale
Einigungsgebühr 1000


Ich bin ja fast der Meinung, dass die Geschäftsgebühr da raus muss, die Anrechnung aber bleiben muss. -> also nur eine 0,65 Verfahrensgebühr.
Andererseits: Kann ein außergerichtlicher Vergleich abgeschlossen werden ohne eine Geschäftsgebühr?

Was meint ihr?
Liebe Grüße
AnFi
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Pepples
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#2

25.11.2014, 11:45

Niemals gehört die GG in den Kfa.
Im übrigen gilt: Wurde die GG nicht betragsmäßig im Vergleich benannt, erfolgt auch keine Anrechnung. Dazu gibt es jetzt sogar schon ein BGH-Urteil. :wink:
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#3

25.11.2014, 11:45

Die Geschäftsgebühr hat im Kostenausgleichungsantrag nichts zu suchen. Sie ist vom Vergleich nicht umfasst. Ob Anrechnung erfolgen muss, hängt vom geschlossenen Vergleichstext ab.
Was ist denn Inhalt des Vergleichs?
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AnFi
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#4

25.11.2014, 11:47

Danke für die Antworten schonmal.

Es ist so, dass wir keinen KFA stellen.
Den Vergleich haben wir außergerichtlich geschlossen, die Gegenseite hat die Klage zurückgenommen. Das Gericht ist also raus.

Die Gegenseite hat mit einem Schreiben ihre Gebühren dargelegt (und unsere) und uns zur Zahlung aufgefordert.
Liebe Grüße
AnFi
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Liesel
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#5

25.11.2014, 11:52

Trotz Kostenquotelung wollen die die kompletten Gebühren? :shock:

Wenn im Vergleich nichts explizit zu den vorgerichtlichen Gebühren steht, dann kann auch nicht die 2300 verlangt werden.
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#6

25.11.2014, 12:05

Nein, die wollen nicht die kompletten Gebühren, die wollen da 70 % davon, haben aber in die Berechnung die Geschäftsgebühr mit reingenommen. Ich bin - wie gesagt - der Meinung, dass da die 2300 vielleicht nicht reingehört.
Liebe Grüße
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#7

25.11.2014, 12:10

Wie Randfichte schon in # 3 geschrieben hat, kommt es hier auf den Vergleichstext (nicht nur auf die Kostenentscheidung) an. Wenn die Geschäftsgebühr dort mit keiner Silbe erwähnt wird, gehört weder die GG noch die Anrechnung in die erstellte Abrechnung hinein so wie Pepples das bereits in #2 geschrieben hatte....
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AnFi
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#8

25.11.2014, 12:17

Im Vergleichstext ist nichts von den außergerichtlichen Kosten erwähnt.

Okay, vielen Dank für eure Hilfe :-)
(mal wieder) :)
Liebe Grüße
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Liesel
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#9

25.11.2014, 12:21

Die Quotelung hat mit allen angefallenen RA-Gebühren (also einschl. eurer Gebühren) und den GK zu erfolgen.
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#10

25.11.2014, 12:28

Hi Liesel,

also doch mit Geschäftsgebühr?
Liebe Grüße
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