Abrechnung Mdt. + Kosten des Terminsvertreters

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Js123
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#1

21.11.2014, 09:19

Hallo Leute,

ich soll unseren Mandanten abrechnen und ihm die Rechnung von dem Terminsvertreter schicken.
Rechne ich ganz normal ab und sende ihm dann beide Rechnungen zu ? oder
Packe ich die Rechnung des Terminsvertreter in meine Rechnung, also den Nettobetrag, und pack dann in meiner Rechnung die Mwst drauf?
Für alles, was du verpasst, hast du etwas anderes gewonnen.
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#2

21.11.2014, 09:31

Wenn der Terminsvertreter die Rechnung auf den Mdten. ausgestellt hat, dann bekommt der auch die Originalrechnung des Terminsvertreters gemeinsam mit Eurer Abrechnung.
jennjenn87
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#3

21.11.2014, 09:40

Würde ich auch so machen.
In eure Rechnung nur eure Gebühren und die Rechnung vom Vertreter mitschicken
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Js123
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#4

21.11.2014, 09:58

Super Danke!
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