Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
-
Sanni
- Forenfachkraft
- Beiträge: 116
- Registriert: 13.12.2007, 10:29
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: Andere
- Wohnort: NRW
#1
13.11.2014, 12:50
Hallo Zusammen,
hab hier eine "Grundsatzfrage".
Wir haben die Widerspruchsgebühr (Mahnverfahren) beim streitigen Verfahren NACH der Auslagenpauschale abgezogen und dies wird von der Gegenseite moniert. Der Streitwert ist so gering dass sich die Auslagenpauschale verringern würde
Es geht hier um eine "Prinzipsache"...
Kann mir jemand auf die schnelle sagen ob wir "im Recht" liegen? Bzw. wo ich dazu etwas finde?
LG
Sanni
-
Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
#2
13.11.2014, 13:12
http://www.rechtspflegerforum.de/showth ... npauschale
<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 21. Aufl., Rn. 42 zu 7001, 7002
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
Sanni
- Forenfachkraft
- Beiträge: 116
- Registriert: 13.12.2007, 10:29
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: Andere
- Wohnort: NRW
#3
13.11.2014, 14:10
Vielen vielen Dank!!!
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)