Kostenfestsetzung bei PKH und Anerkenntnis

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Mine13
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#1

07.11.2014, 11:17

Hallo!

Wir vertreten die Beklagte und haben im Verfahren anerkannt.
Klägerin hat PKH bewilligt bekommen.
Meiner Meinung nach kann der Kl.vertreter nur die Differenz zwischen Wahlanwaltsgebühren und PKH-Gebühren gegen die Beklagte festsetzen lassen.
Vorliegend beträgt der Streitwert aber lediglich € 2.000,00, sodass es keine Differenz gibt.

Ist es richtig, dass der Kl.vertreter somit keine Kosten gegen die Beklagte festsetzen lassen kann?

Mein Chef ist anderer Meinung und meint, dass der Kl.vertreter was festsetzen lassen kann, da im Anerkenntnisurteil ja steht, dass die Beklagte die Kosten zu tragen hat.

Kann mir hier jemand weiterhelfen?
sansibar
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#2

07.11.2014, 11:27

Der KLäger kann sich aussuchen, ob er die Gebühren von der Staatskasse holt - das mache ich immer, weil´s ne sichere Bank ist - oder über einen KFB von euch.
Grüße - sansibar
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Mine13
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#3

07.11.2014, 11:39

Hmm... das ist ja blöd...

Dann könnte ich ja aber Stellung nehmen, dass, sofern er bereits einen Kostenerstattungsantrag gegen die Staatskasse gestellt hat, ein Kostenfestsetzungsanspruch gegen die Beklagte aus oben genannten Gründen nicht gegeben ist.

Dann hätte ich wenigstens etwas geschrieben *g*
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#4

07.11.2014, 11:50

Ist das irgendwo geregelt bzw. wo steht das, dass der Obsiegende sich raussuchen darf, ob er die Kostenerstattung gegen die Staatskasse beantragt oder die Kostenfestsetzung gegen die unterlegene Partei?
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Liesel
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#5

07.11.2014, 11:56

Es ist doch völlig egal, welche Variante gewählt wird. KfB - direkter Zahlungsanspruch, PKH-Vergütung - Anspruch geht auf Staatskasse über und wird von dieser gegen den Erstattungspflichtigen geltend gemacht.
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#6

07.11.2014, 11:57

Ich glaub das steht nirgendwo.
Aber die Staatskasse holt sich die Kosten schon von euch wieder, wenn der Kläger nur PKH abgerechnet hat und keinen KFA gestellt hat.
Falls die Gebühren unter 4.000,00 € Streitwert sind, rechne ich auch immer nur PKH ab und stelle keinen KFA.

LG
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