Hilfe zur Streitwertfestsetzung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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JJ's_Mum
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#1

05.11.2014, 22:37

Hallo Zusammen,

Habe folgendes Problem:
Wir haben für unseren Mandanten (eine Privatschule) rückständige Schulgelder in Höhe von 2.000 € eingeklagt verbunden mit dem Antrag festzustellen, dass die künftig fällig werdenden Schulgelder von monatlich 500 € ebenfalls zu zahlen sind. Zwei Monate nach Klageeinreichung zahlt der Beklagte den Rückstand sowie die Beiträge für die zwei Monate, so dass wir den Rechtsstreit für erledigt erklärt haben. Das Gericht setzt den Streitwert wie folgt fest:
Rückstand 2.000 € - 500 € (2 x 500 abzgl. 50 %) = 1.500 €

Das kann doch nicht richtig sein oder?
Mein Gedanke war: 2.000 € + 800 € (2 x 500 abzgl 20 % positiver Feststellungsantrag) = 2.800

Wäre mega dankbar für eure Hilfe, da meine Chefs gar keine Ahnung haben und mir die Stellungnahme überlassen haben.

Vielen Dank schon mal
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Anahid
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#2

06.11.2014, 09:14

Die Festsetzung vom Gericht kann auch nicht richtig sein, da geb ich Dir Recht. Denn wenn die Rückstände ja schon 2.000,00 € waren, kann es kaum sein, dass dann jetzt der Streitwert 1.500,00 € beträgt.

Was mich allerdings wundert, ist, dass Ihr einen Feststellungsantrag für die weiteren Schulgelder gestellt habt. Hätte jetzt eher einen Zahlungsantrag gestellt in der Art: Der Beklagte wird verurteilt, ab dem ....... Schulgelder in Höhe von 500,00 €, fällig zum jeweils ..... zu zahlen.

Waren denn überhaupt noch nur Schulgelder für zwei Monate zu zahlen? Sind da künftig keine zu zahlen? Denn wenn sich der Feststellungantrag nicht nur auf zwei Monate bezog, sondern der Zeitraum unbestimmt ist, müsste die Rechnung m.E. ganz anders aufgemacht werden.
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JJ's_Mum
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#3

06.11.2014, 10:55

Wir haben das auch in dem Wortlaut geschrieben. Zu verurteilen künftige bla bla. .. nachdem die aber den Rückstand und die z sei aufgelaufenen gezahlt hat haben wir für erledigt erklärt. Dein tipp?
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Tine Dea
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#4

06.11.2014, 11:17

Auftragserteilung war wann?
In jedem Fall müssten die zukünftig fällig werdenden Ansprüche berücksichtigt werden. Da du ja auf Anahids Frage hin gesagt hast, dass ihr nen Zahlungsanspruch geltend gemacht habt, müsste sich der Streitwert m. E. wie folgt berechnen:

2.000,00 € Rückstände
+
12 x 3,5 x 500,00 € (künftig fällig werdender Anspruch, § 23 Abs. 1 S. RVG i. V. m. § 48 Abs. 1 GKG i. V. m. § 9 ZPO)
+ evtl. die zwei Rückstände, die nach Klageerhebung gezahlt wurden...

Der 3,5fache Wert aber nur, wenn die Auftragserteilung nach dem 01.08.2013 erfolgt ist!
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Anahid
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#5

06.11.2014, 12:33

Sehe das wie Tine. Nur besteht m.E. kein Anspruch auf Hinzurechnung der beiden weiter gezahlten Beträge.

Also meine Berechnung wäre 2.000,00 + 12 x 500,00 x 3,5 (mit der Gesetzesgrundlage die Tine schon genannt hat).
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#6

06.11.2014, 13:14

Ihr sehr es also als wiederkehrende Leistung an? Das wäre ja cool. Auftrag ist definitiv nach dem 1.8.2013 erteilt worden. Ist ganz frisch die Sache
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Anahid
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#7

06.11.2014, 13:48

Ein Beitrag, der monatlich zu leisten ist, stellt für mich eine wiederkehrende Leistung dar, wie ja auch z.B. Miete.
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Tine Dea
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#8

06.11.2014, 14:19

Schließe mich Anahid an! Du musst jetzt eben nur schauen, wann ihr den Klageauftrag habt, denn bis um 31.07.2013 wäre es sogar der 5fache Jahresbetrag, wenn ich mich recht entsinne...
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#9

06.11.2014, 14:42

Also wäre der Streitwert 23.000,00 €?????
Und die wollen mich mit 1.500,00 € abspeisen? Wie kommen die darauf?

Wenn jemand noch anderer Meinung sein sollte, gerne!!
Ansonsten bedanke ich mich ganz herzlich für Eure Hilfe :thx
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