Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 19.01.2010, 13:47
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zu #49: Wenn dein Chef meint, daß Gebührenteilung dahingehend vereinbart war, daß nur die 3100 und 3104 geteilt werden, kannst du auch nur das dem Mandanten in Rechnung stellen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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Abrechnung an Mandant:
3305
7002
3100
abzgl. Anrechnung
3104
7002
Teilung mit Terminsvertreter:
3100
3104
PTE
hiervon 1/2
MwSt
3305
7002
3100
abzgl. Anrechnung
3104
7002
Teilung mit Terminsvertreter:
3100
3104
PTE
hiervon 1/2
MwSt
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