Huhu
ich habe hier irgendwie nicht die passende Antwort auf meine Fragen gefunden...
Nach dem Teil- und Schlussurteil soll ich jetzt einen KFA fertigen. Wir sind Prozessbevollmächtigte, haben aber für den Gerichtstermin einen Terminvertreter beauftragt. Wir haben keine Gebührenteilung ausgemacht, der Terminvertreter hat uns auch schon seine Rechnung nach RVG übermittelt (0,65 VerfG Nr. 3401,3100, 1,2 TG Nr. 3402, 3104,Auslagen,19%)
Ich habe jetzt allerdings keine Ahnung, wie das in meinem KFA aussieht und welche Gebühren anfallen..
KFA § 106 mit Terminsvertreter
- Js123
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und wie kann ich mir das vorstellen, wie das dann dort steht?
Gegenstandswert
Unsere Gebühr, Auslagen usw.
und
Terminvertreter
Gegenstandswert
Gebühren (aus der Rechnung an uns)
Gegenstandswert
Unsere Gebühr, Auslagen usw.
und
Terminvertreter
Gegenstandswert
Gebühren (aus der Rechnung an uns)
Für alles, was du verpasst, hast du etwas anderes gewonnen.
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Für den Terminsvertreter reicht auch die Summe und Kopie der Rechnung beifügen, musst ja nicht alles wiederholen
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Zunächst müßte der Terminsvertreter mal die 3100 aus seiner Rechnung rausnehmen.
KFA:
eure Gebühren
zuzügl. Gebühren UBV lt. anliegender Rechnung
Vorher prüfen, ob tatsächlich die Kosten des UBV auch erstattungsfähig sind.
KFA:
eure Gebühren
zuzügl. Gebühren UBV lt. anliegender Rechnung
Vorher prüfen, ob tatsächlich die Kosten des UBV auch erstattungsfähig sind.
LEBE DEN MOMENT
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@Liesel, die 3100 bezog sich wohl nur als weitere Bezugsziffer auf die Nr. 3401 davor, mit der er eine 0,65 VG abgerechnet hat, daher auch bei der 1,2 Terminsgebühr die Angabe der Vergütungsziffern für Termingebühr für Terminsvertreter und allgemeine Terminsgebühr.